t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Clankriminalität in Berlin: Mahmoud Al-Zein aus Deutschland ausgereist


"Der Pate von Berlin"
Clanchef Mahmoud Al-Zein ausgereist

Von afp, dpa
Aktualisiert am 29.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Mahmoud Al-Zein bei einer Beerdigung im Jahr 2018 (Archivbild): Der Clanchef ist in die Türkei ausgereist und darf nicht mehr nach Deutschland kommen.Vergrößern des BildesMahmoud Al-Zein bei einer Beerdigung im Jahr 2018 (Archivbild): Der Clanchef ist in die Türkei ausgereist und darf nicht mehr nach Deutschland kommen. (Quelle: Gallup/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der als "Pate von Berlin" bekannte Clanchef Mahmoud Al-Zein soll aus Deutschland ausgereist sein. Über 30 Jahre lang hatte er nur mit einer Duldung in Berlin gelebt und darf nun nicht wieder einreisen.

Der Berliner Senat hat die Ausreise eines berüchtigten kriminellen Clanchefs bestätigt. Der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit habe Deutschland am Freitag verlassen, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD). Er dürfe nun nicht wieder einreisen. Nach der Ablehnung seines Asylantrags war er demnach seit 1984 geduldet worden, weil er keinen gültigen Pass hatte. Über 30 Jahre lang habe er nicht an der Passbeschaffung mitgewirkt.

Laut Medienberichten soll es sich bei dem Mann um den als "Pate von Berlin" bekannten Mahmoud Al-Zein handeln. Der 54-Jährige fiel insbesondere zwischen 2005 und 2011 durch wiederholte Straftaten auf, seit 2005 wurde er 70 Mal als Tatverdächtiger erfasst. Insgesamt wurde er elfmal verurteilt, zuletzt im Jahr 2017 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Er gab sich als Staatenloser aus

Vor wenigen Jahren sei es gelungen, die türkische Staatsangehörigkeit des Manns zu ermitteln, erklärte der Senat. Zuvor habe er sich als Staatenloser aus dem Libanon ausgegeben. Im vergangenen Jahr bemühte sich der Mann demnach um einen türkischen Pass und versuchte, aus familiären und gesundheitlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Der Rechtsstreit um diese Genehmigung wurde vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht ausgetragen. Alle Instanzen entschieden zugunsten der Einwanderungsbehörde. Der Druck einer bevorstehenden Abschiebung sei zuletzt deutlich erhöht worden, so der Senat. "Mit der heutigen Ausreise, die mit einer Wiedereinreisesperre verbunden ist, wollte der Mann der drohenden Abschiebung zuvorkommen."

"Wir bekämpfen Clankriminalität auf allen Ebenen, auch über das Aufenthaltsrecht", erklärte Geisel zu dem Fall. "Es lohnt sich, den Druck aufrechtzuerhalten und hartnäckig dranzubleiben."

Al-Zein schrieb Autobiografie

In seiner im vergangenen Herbst erschienenen Autobiografie "Der Pate von Berlin. Mein Weg, meine Familie, meine Regeln" beschrieb der Mann sich als Oberhaupt des Al-Zein-Clans, einer der einflussreichsten arabischstämmigen Familien in Deutschland. Zugleich beklagte Al-Zein, dass er nie als Asylbewerber anerkannt wurde. Dabei reiste er nach eigener Darstellung in den 80er-Jahren illegal als Urlauber aus dem Libanon ein, war nie politisch verfolgt, dafür aber jahrzehntelang gewalttätig und kriminell.

In einem Zitat zur Veröffentlichung des Buchs sagt er: "Mein Wort zählt. Nicht nur innerhalb der eigenen Familie, auch bei anderen Clans. (...) Wenn mal jemand daneben tritt, wird auch mal ein Auge zugedrückt. Aber wenn die Grenze des Respekts überschritten wird, fließt Blut."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website