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Tesla: Verstoß gegen Datenschutz? Verbraucherschützer verklagen Autohersteller


Verbraucherzentrale verklagt Elektroautobauer
Ist Teslas Wächtermodus rechtswidrig?

Von afp
Aktualisiert am 19.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Auto mit Rundumblick: Die integrierten Kameras bei Tesla-Fahrzeugen lassen sich als Diebstahlschutz nutzen.Vergrößern des BildesAuto mit Rundumblick: Die integrierten Kameras bei Tesla-Fahrzeugen lassen sich als Diebstahlschutz nutzen. (Quelle: Tesla)
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Verstoßen Fahrer von Tesla-Autos gegen den Datenschutz? Diese Bedenken äußert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und verklagt den US-Autokonzern.

Gut für den Besitzer, zweifelhaft für die Privatsphäre: Tesla baut in seine Autos einen sogenannten "Wächtermodus" ein. Integrierte Kameras überwachen die Umgebung und speichern die Aufnahmen beispielsweise bei verdächtigen Erschütterungen ab. Das soll dem Schutz der Fahrzeuge bei Einbrüchen oder Diebstahl dienen. Für den Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen ist dies laut der Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig: Sie werfen Tesla darüber hinaus vor, die Nutzer seiner Autos nicht darüber aufzuklären, dass man die Funktion im öffentlichen Raum gar nicht datenschutzkonform nutzen könne.

Einwilligung von Menschen im Umfeld erforderlich

Eigentlich müssten Tesla-Besitzer etwa von zufälligen Passanten im Blickfeld der Kameras jedes Mal eine Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen. Eine anlasslose Aufzeichnung des Geschehens rund um die Autos sei darüber hinaus gar nicht erlaubt, sagen die Verbraucherschützer. Die Autofahrer riskierten daher Bußgelder.

Der Bundesverband kritisierte in diesem Zusammenhang zugleich "Lücken" im Zulassungsverfahren. Andernfalls sei nicht zu erklären, warum die Funktion trotz "massiver Datenschutzmängel" überhaupt zugelassen worden sei, teilte er weiter mit. Die Zusammenarbeit des dafür zuständigen Kraftfahrtbundesamts mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten müsse dringend gestärkt werden. Es müsse die Einführung einer verpflichtenden Datenfolgenabschätzung geprüft werden.

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Kritik auch an Werbeaussagen

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer: Sie monieren Werbeaussagen Teslas, die bei Käufern laut Verband den Eindruck erwecken könnten, dass der Erwerb eines Tesla den CO2-Ausstoß des Autoverkehrs insgesamt senke. In der Realität sei es aber so, dass der US-Konzern eingesparte Rechte zur CO2-Emission seiner eigenen Flotte an andere Autohersteller verkaufe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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