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Achtung beim Kennzeichen: Für diesen Fehler droht ein Bußgeld


Beim Putzen nicht vergessen
Achtung beim Kennzeichen: Für diesen Fehler droht ein Bußgeld

Von dpa, mab

08.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Hand mit Schwamm putzt AutoVergrößern des BildesBei Bedarf unbedingt putzen: Auch die Kennzeichen am Auto müssen stets lesbar bleiben. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
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Nicht nur die Autoscheiben müssen immer sauber sein – sondern auch die Kennzeichen. Sonst droht ein Bußgeld.

Geputzte Autoscheiben und saubere Scheinwerfer sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt aber auch für die Kennzeichen. Denn egal, bei welchem Wetter: Die Nummernschilder müssen immer gut lesbar sein. Ist das nicht der Fall, kann ein Bußgeld von fünf Euro fällig werden.

Das kann auch bei verblassten oder beschädigten Nummernschildern der Fall sein. Wer so etwas selbst ausbessern will, muss aber aufpassen. Zwar dürfte es laut des Verkehrsclubs ACE in der Regel unproblematisch sein, einzelne Buchstaben mit geeigneter, also wetterfester Farbe nachzuzeichnen.

Doch Veränderungen an den Kennzeichen können schlimmstenfalls als strafbare Urkundenfälschung gelten. Daher haben auch zusätzlich am Nummernschild angebrachte Aufkleber oder selbst gemachte Kennzeichen am Auto nichts verloren.

Muss man unlesbare Verkehrszeichen befolgen?

Unlesbare Kennzeichen sind meist von Schnee und Matsch verdeckt – genau wie manches Verkehrszeichen. Gültig bleiben sie dennoch. Das gilt zumindest für bestimmte Verkehrszeichen. Nämlich für Schilder, deren Bedeutung schon anhand ihrer Form erkennbar ist.

Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Autofahrer selbst unter einer dicken weißen Schneehaube deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu erkennen: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Auf einem zugeschneiten Tempo-Schild etwa lässt sich natürlich nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h erlaubt sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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