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Droht ein Knöllchen, wenn Schnee das Parkticket verdeckt?


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Schnee verdeckt das Parkticket – droht ein Knöllchen?

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 10.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Unsichtbares Parkticket: Dann muss die Scheibe nicht freigefegt werden, sagt der ADAC.
Unsichtbares Parkticket: Dann muss die Scheibe nicht freigefegt werden, sagt der ADAC.
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Bei Schnee muss der Gehweg geräumt oder gestreut werden. Was aber gilt fürs Auto? Vor allem, wenn unter der Scheibe ein Parkticket oder eine Parkscheibe steckt?

Ob über Nacht oder während des Einkaufs: Dichter Schneefall kann schnell den Anwohnerparkausweis, das Parkticket oder auch die Parkscheibe verdecken. Muss man dann die Windschutzscheibe freikratzen?

Nein, sagt der ADAC. Autofahrer haben laut des Verkehrsclubs grundsätzlich keine Verpflichtung, die Windschutzscheibe freizukratzen, um sie sichtbar zu halten.

Zwar muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Parkausweis von außen gut sichtbar ins Auto gelegt werden – am besten eben hinter der Windschutzscheibe. Bereits mit der richtigen Platzierung hat man aber seine Pflicht erfüllt und muss das Auto während der Parkdauer nicht kontrollieren.

Was gilt für eingeschneite Verkehrszeichen?

Natürlich macht der Schnee auch um Verkehrsschilder keinen Bogen. Manchmal werden sie dann für Autofahrer unsichtbar. Gültig bleiben sie dennoch. Das gilt zumindest für bestimmte Verkehrszeichen. Nämlich für Schilder, deren Bedeutung schon anhand ihrer Form erkennbar ist.

Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Autofahrer selbst unter einer dicken weißen Schneehaube deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu erkennen: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Auf einem zugeschneiten Tempo-Schild etwa lässt sich natürlich nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h erlaubt sind.

Auch verschneite Parkverbotsschilder gelten

Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings lässt sich mitunter im Nachhinein schwierig beweisen, dass ein Schild unerkennbar zugeschneit war. Außerdem gilt diese Entscheidung nicht für nachweislich ortskundige Fahrer. Im Gegenteil: Sie müssen sich an das Tempolimit halten, selbst wenn das Verkehrszeichen nicht lesbar ist. Die Richter gehen nämlich davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes längst bekannt sein sollten.

Und es gibt eine weitere Einschränkung: Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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