Sticker am Auto sind Geschmackssache. Verboten sind sie aber nicht – zumindest gilt das für einige Aufkleber. Andere hingegen haben an der Scheibe nichts zu suchen. Diese Regeln gelten.
Fußballteam, Lieblingsband, vermeintlich witzige Sprüche: Die Auswahl an Stickern fürs Auto ist grenzenlos – im Gegensatz zum Erlaubten. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt detailliert Regeln für Größe und Platzierung vor.
Auto-Aufkleber: Manche brauchen Genehmigung
Für alle Folien, die auf der Scheibe mehr als 0,1 Quadratmeter beziehungsweise mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, brauchen Autofahrer laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung. Ohne sie erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.
Sicherheitsglas kann zerstört werden
Die Genehmigung erhalten Sie in der Regel beim Kauf der Folie. Wichtig: Sie müssen die Genehmigung stets im Wagen dabei haben. Der Hintergrund ist, dass Heckscheiben aus Sicherheitsglas bestehen und ein besonderes Bruchverhalten aufweisen, das durch die Folien nicht beeinträchtigt werden darf. Deshalb muss die Scheibeneinfassung frei von jeglichen Aufklebern bleiben.
Sicht darf nicht eingeschränkt werden
Natürlich muss ein Autofahrer möglichst freie Sicht durch den Innenspiegel nach hinten haben. Wird die Sicht durch Aufkleber an der Heckscheibe eingeschränkt, ist ein rechter Außenspiegel nötig.
Mit Föhn und Schaber: Sticker von der Scheibe entfernen
Einen Aufkleber von der Scheibe zu entfernen, kann zur Geduldsprobe werden. Mit ein paar einfachen Hilfsmitteln ist die Fummelei aber schnell erledigt: Aufkleber lassen sich nämlich leicht entfernen, wenn sie vorher mit einem Föhn etwas angewärmt werden. Danach lassen sie sich mit einem Kunststoffschaber lösen. Kleinere Klebereste entfernt ein Alkoholreiniger.
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Auf diese Art lassen sich grundsätzlich auch Aufkleber vom Blech des Autos entfernen. Allerdings sollten Sie auf den lackierten Flächen noch viel vorsichtiger zu Werke gehen als an der Scheibe, um Kratzer zu vermeiden.
- Nachrichtenagentur dpa