Im Straßenverkehr gibt es selbst bei perfektem Sehvermögen immer wieder Situationen, in denen die Sicht eingeschränkt ist. Wer einen Führerschein haben möchte, muss deshalb einen obligatorischen Sehtest bestehen. Doch wie ist es um die Fahrerlaubnis von Menschen bestellt, die ein eingeschränktes Sehvermögen besitzen?
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Menschen, die aufgrund einer angeborenen Sehschwäche oder einer Krankheit nur eingeschränkt sehen können, sind nicht grundsätzlich vom Autofahren ausgeschlossen, erklärt der Tüv Nord. Trotz einer Sehbehinderung können sie einen Führerschein machen. Allerdings legt die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmte Mindestkriterien fest.
70 Prozent Sehvermögen ist Minimum
Die Sehstärke muss demnach auf jedem Auge mit oder ohne Brille oder Kontaktlinsen mindestens 70 Prozent betragen. Dann gilt der Sehtest für den Führerschein als bestanden. Wird dieser Wert unterschritten, müssen die Menschen mithilfe eines augenärztlichen Gutachtens überprüfen lassen, ob das Autofahren mit der Sehbehinderung ohne die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Ärztliches Gutachten bringt Klarheit
Der Arzt begutachtet dabei das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit, das Stereosehen und das Farbensehen. Grundsätzlich ist es sogar möglich, mit nur einem funktionsfähigen Auge den Führerschein zu erwerben. Vorausgesetzt, das augenärztliche Gutachten bestätigt eine ausreichende Sehstärke.
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Beträgt die Sehstärke auf beiden Augen oder die des besseren Auges allerdings weniger als 50 Prozent, dann ist das Autofahren nicht erlaubt.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn