Auto gestohlen? Was Sie dann tun müssen

Es passiert etwa 40-mal am Tag: Ein Auto wird gestohlen. Dem Besitzer geht dann vieles durch den Kopf – aber was nun konkret zu tun ist, wissen viele Autofahrer nicht. Hier finden Sie die Anleitung.
Rund 15.000 Autos verschwinden pro Jahr auf Deutschlands Straßen und Parkplätzen. Viele davon tauchen nie wieder auf. Auf betroffene Autofahrer kommt dann einiges an Arbeit zu. Was genau zu tun ist, erfahren Sie hier.
1. Ist das Auto wirklich gestohlen?
Wenn das Auto nicht mehr da steht, wo der Fahrer es abgestellt hat, ist es womöglich gestohlen worden. Betroffene sollten aber sichergehen, dass der Wagen nicht doch abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Am besten rufen Sie also als Erstes die Polizei an und nennen dort ihr amtliches Kennzeichen, rät der Tüv Süd.
2. Diebstahl anzeigen
Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen Betroffene den Diebstahl auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen – teilweise ist das auch online möglich. Je schneller, umso besser, damit die Fahndung nach dem Wagen zeitnah anlaufen kann. Dabei müssen Betroffene auch Kontaktdaten möglicher Zeugen nennen.
3. Bei der Versicherung melden
Das Diebstahlprotokoll der Polizei benötigt die Kaskoversicherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Den Versicherer sollten Betroffene am besten direkt im Anschluss an die Polizei informieren.
Der Fahrzeugbesitzer muss dem Versicherer detaillierte Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung sowie Anzahl der Zündschlüssel machen.
4. Zulassungsstelle legt Auto still
Und dann geht es zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versicherer Zündschlüssel, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und gut aufbewahren.
Nach einer erfolglosen Fahndung
Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindbar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung – üblicherweise passiert dies nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert erstattet.
Wurde das gestohlene Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Betroffene zudem zeitnah die Bank oder Leasingfirma informieren.
Auf Wertsachen im Auto achten
Häufig wird zwar nicht das Auto gestohlen – dafür aber die Wertsachen, die Sie darin verstaut hatten. Deshalb sollten Sie auch bei kurzen Tankstopps oder Pausen diese Wertsachen nicht im Auto liegen lassen – weder offen noch versteckt im Kofferraum. Das rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Diebe haben ansonsten leichtes Spiel, und auch die Versicherung kommt nicht für solche Verluste auf.
Tragen Sie Wertsachen stattdessen bei sich und schließen Sie das Auto samt Fenster und Klappen stets sorgfältig ab. Wer eine Funkfernbedienung nutzt, sollte zusätzlich immer prüfen, dass das Auto auch wirklich verschlossen ist – denn mit Funkblockern können Kriminelle das Signal stören und ein Verschließen damit verhindern.
Grundsätzlich sind belebte und gut beleuchtete Parkplätze erste Wahl, auch um sich vor anderen Gefahren wie Raub zu schützen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.