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Diesel-Fahrverbote in Berlin: Wer ist davon betroffen?


Kampf gegen schlechte Luft
Auch Berlin muss Diesel-Fahrverbote einführen

Von dpa, afp, AM

Aktualisiert am 10.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Autos fahren im dichten Verkehr in Berlin: Auch in Berlin wird es künftig Diesel-Fahrverbote geben.Vergrößern des BildesAutos fahren im dichten Verkehr in Berlin: Auch in Berlin wird es künftig Diesel-Fahrverbote geben. (Quelle: Reuters-bilder)
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Mit der Hauptstadt Berlin muss eine weitere deutsche Großstadt Diesel-Fahrverbote einführen. Diese sollen jedoch nicht flächendeckend gelten.

Das Verwaltungsbericht Berlin hat Fahrverbote für Diesel-Pkw mit unzulässigem Stickoxid-Ausstoß für bestimmte Strecken in der Hauptstadt angeordnet. Zudem müsse das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen prüfen.

Bereits vor dem Urteilsspruch hatten sich Fahrverbote in Berlin angedeutet. Zwar nehme die Belastung mit Stickoxiden ab, sagte der Richter am Berliner Verwaltungsgericht, Ulrich Marticke, bei einer Zwischenbilanz des Verfahrens. Allerdings würden die Grenzwerte immer noch nicht eingehalten.

Gericht: Weitere Messungen helfen nicht

Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen die Belastung seien. Der Einschätzung des Landes Berlin, Verbote dürften nur als allerletztes Mittel angewendet werden, folgte der Richter nicht. "Wenn keine anderen Maßnahmen greifen, dann helfen auch weitere Messungen nicht.

Zum Prozessauftakt hatte DUH-Chef Jürgen Resch erklärt, er hoffe auf Diesel-Fahrverbote ab 2019. In dem Prozess wird eine Entscheidung erwartet, ob Straßenzüge oder auch Teile der Innenstadt wegen der Stickoxid-Belastung für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 und Euro-5 gesperrt werden müssen.

Wer ist betroffen?

Insgesamt wird es elf Streckenabschnitte an acht Straßen treffen:

  • Leipziger Straße
  • Reinhardtstraße
  • Brückenstraße
  • Friedrichstraße
  • Kapweg
  • Straße Alt-Moabit
  • Stromstraße

Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Fahrverbot soll demnach ab 1. April Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 bis 5 treffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Zwingend notwendige Maßnahmen" dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen.

Etwa jedes sechste Auto in Berlin wird wohl betroffen sein. Anfang 2018 waren in der Hauptstadt mehr als 200.000 Diesel-Pkw zugelassen, die unter Euro 1 bis Euro 5 fielen. Ebenfalls betroffen größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse, Autos von Besuchern oder Pendlern. Ausnahmen für Anwohner und Handwerker seien zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • AFP
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