t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeMobilitätAktuelles

Gerichtsurteil: Geschädigter darf Auto gemäß Gutachten reparieren lassen


Gerichtsurteil
Geschädigter darf Auto gemäß Gutachten reparieren lassen

Von dpa
02.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Geschädigter darf sein Auto gemäß Gutachten reparieren lassen.Vergrößern des BildesEin Geschädigter darf sein Auto gemäß Gutachten reparieren lassen. Die Versicherung der Gegenseite muss die Kosten tragen. (Quelle: Daniel Karmann./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Überlingen (dpa/tmn) - Lässt ein Unfallgeschädigter sein Auto nach einem Sachverständigengutachten reparieren, darf die Werkstatt in der Regel sämtliche dort aufgeführten Posten abarbeiten. Das gilt unabhängig davon, ob jeder einzelne technisch nötig war oder nicht.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Überlingen (Az.: 2 C 57/17): Ein Autofahrer ließ sein Fahrzeug nach einem unstrittig unverschuldeten Unfall auf Basis eines Sachverständigengutachtens reparieren. Von den Kosten in Höhe von 7800 Euro wollte die gegnerische Versicherung aber nur 7100 bezahlen. Ihre Begründung: Eine Beilackierung, diverser Arbeitslohn sowie die Probefahrt und die Kosten für die Reinigung seien unnötig.

Dem widersprach das Gericht. Zwar müsse auch ein Geschädigter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, doch die beanstandeten Arbeiten standen bereits im Gutachten. Und auf dieses dürfe sich ein Laie verlassen. Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website