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Auto: Welche Vorfahrtsregeln gelten auf einem Supermarktparkplatz?


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Wer hat Vorfahrt auf dem Supermarkt-Parkplatz?

dpa, ccn

Aktualisiert am 08.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Bei Fahrgassen zur Parkplatzsuche oder zum Ein- und Ausparken gilt die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme.
Bei Fahrgassen zur Parkplatzsuche oder zum Ein- und Ausparken gilt die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme. (Quelle: Felix Hörhager/dpa)
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Die Verkehrsregeln auf einem Supermarktplatz sind nicht jedem Autofahrer bekannt. Darum ist besondere Vorsicht geboten. Aber welche Regeln sind richtig?

Für manche Autofahrer sind sie ein Graus, die oftmals engen Parkplätze von Supermärkten. Nicht selten herrscht auch Ungewissheit, welche Verkehrsregeln man auf ihnen beachten muss. Dabei ist es gar nicht so schwer.

Rechts vor links gilt nicht in Fahrgassen

Auch wenn der Parkplatzbetreiber darauf hinweist, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: Auf den nur zur Parkplatzsuche dienenden Fahrgassen kommt die standardmäßige Rechts-vor-links-Vorfahrtregel nicht zum Tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil festgehalten.

Sie gilt stattdessen nur auf jenen Fahrspuren, die "eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter" hätten – also etwa auf breiter angelegten Zu- und Abfahrten des Parkplatzes.

Auf den von Parkboxen gesäumten sonstigen Fahrgassen, die erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienten, herrsche das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme" nach Paragraf 1, Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung. Beim Einfahren von einer Parkfläche in einen Fahrstreifen oder beim Überfahren markierter Parkflächen gilt also nicht rechts vor links.

Langsam fahren und bremsbereit sein

Außerdem ist zu beachten: "Aufgrund der ständig wechselnden Verkehrsverhältnisse auf dem Parkplatz muss auch der Vorrangberechtigte langsam fahren und stets bremsbereit sein", so Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Expertenorganisation Dekra. Denn er könne nicht darauf vertrauen, dass die Regel rechts vor links beachtet wird. Im Zweifel müssen sich beide verständigen.

Im vorliegenden Fall war es zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier kleinerer Parkgassen zu einem Zusammenstoß gekommen. Diese stritten anschließend um Schadenersatzfragen. Dabei berief sich einer der Beteiligten darauf, dass sein Vorfahrtsrecht von dem anderen missachtet worden sei. Dies sah das OLG Frankfurt anders. Seinem Urteil zufolge müssen sich die Fahrer den Schaden nun exakt teilen, weil ihr Unfallbeitrag als "gleichgewichtig" anzusehen sei.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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