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Haben Fußgänger Vorrang gegenüber abbiegenden Autos?

Von dpa, mab

Aktualisiert am 01.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Passanten überqueren eine Straße: "Autofahrer müssen immer mit Fußgängern rechnen", sagt Dekra-Experte Andreas Schmidt.
Passanten überqueren eine Straße: "Autofahrer müssen immer mit Fußgängern rechnen", sagt Dekra-Experte Andreas Schmidt. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Müssen abbiegende Autofahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen? Bei dieser Frage herrscht oft Unsicherheit. Doch der Gesetzgeber hat darauf eine eindeutige Antwort.

Ein Autofahrer setzt den Blinker und möchte in eine Straße abbiegen, die zeitgleich ein Fußgänger überqueren will. Wer hat in dieser Situation Vorfahrt? Und welche Maßnahmen ergreift der Gesetzgeber, um Passanten zu schützen?

So steht's in der StVO

Die Antwort ist eindeutig: Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass abbiegende Autofahrer auf Fußgänger warten müssen, bis sie die Straße überquert haben. Denn Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen haben gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

Experte: "Autofahrer müssen immer mit Fußgängern rechnen"

Dekra-Experte Andreas Schmidt sagt: "Abbiegende Fahrzeuge müssen immer mit der Querung der Fußgänger rechnen, wenn diese mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand stehen. Diese Verpflichtung besteht nicht erst dann, wenn Fußgänger sichtbar sind und sie direkt am Fahrbahnrand stehen. Sondern auch, wenn mit ihnen gerechnet werden muss." Das Gesetz schließt Passanten mit ein, die teilweise verdeckt stehen.

Autofahrer, die einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen, wissen oft nicht, wie sie sich gegenüber querenden Fußgängern verhalten sollen. Dabei fordert das Straßenschild der abknickenden Vorfahrtsstraße den Fahrer zu besonderer Rücksichtnahme auf, sagt Schmidt. Falls ein Fußgänger die Straße überqueren will, muss das Auto warten.

Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger

Auf abknickenden Vorfahrtsstraßen sind Autofahrer schneller als beim normalen Abbiegen. Deshalb versuchen die Verkehrsbehörden, Unfallgefahren an abknickenden Vorfahrtsstraßen durch Vorkehrungen zu reduzieren. Darunter fallen zum Beispiel Geländer oder Ähnliches sowie Wegführungen, um Übergänge abzusichern.

"Dessen ungeachtet muss der Fahrzeugführer trotz aller Sicherungsmaßnahmen auf mögliche Fußgänger Rücksicht nehmen und notfalls warten", sagt Andreas Schmidt. "Er hat insofern keinen Vertrauensschutz in die Abschirmung der Fußgänger."

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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