Führerschein vergessen – droht nun schon das Gefängnis?
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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann für ein Jahr ins Gefängnis führen. Gilt das bereits, wenn man mal den Führerschein vergisst?
Führerschein und Fahrerlaubnis – beides wird häufig verwechselt. Und beides ist nötig, wenn man sich ans Steuer setzt. Aber: Wenn der Führerschein fehlt, wird es zwar unangenehm. Das ist allerdings nichts im Vergleich zur fehlenden Fahrerlaubnis.
Was droht, wenn ich den Führerschein vergessen habe?
Haben Sie den Führerschein nur irgendwo vergessen? Dann haben Sie Glück gehabt. Sie müssen nur mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Führerschein vergessen – ist das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nein. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, dass man ein bestimmtes Fahrzeug führen darf. Der Führerschein bestätigt, dass diese Erlaubnis erteilt wurde. Auch wenn der Führerschein fehlt, gilt die Fahrerlaubnis weiterhin. Führerschein und Fahrerlaubnis – hier erfahren Sie mehr über den Unterschied.
Ohne Fahrerlaubnis riskieren Sie bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe (zwischen 5 und 360 Tagessätzen). Außerdem können die Behörden Ihr Fahrzeug einziehen. Obendrein kann es eine Sperre geben, während der Sie keine Fahrerlaubnis beantragen bzw. erwerben dürfen.
Führerschein wurde gestohlen – was tun?
Anders sieht es aus, wenn der Führerschein gestohlen wurde. Dann sollten Sie den Verlust sofort bei einer Polizeidienststelle melden. Dort erhalten Sie eine Diebstahlbescheinigung, mit der Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen können. Die Kosten liegen bei etwa 35 bis 40 Euro. Die Wartezeit kann bis zu sechs Wochen betragen. Bei einer Expresszustellung (15 bis 35 Euro extra) erhalten Sie den Ersatzführerschein nach ungefähr zwei Tagen.
Führerschein verloren – was tun?
Wer den Führerschein verbummelt hat, kann bei der Führerscheinstelle am Wohnort ein neues Dokument beantragen. Meistens brauchen Sie dabei eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass der Führerschein wirklich verloren ging. Diese Versicherung können Sie direkt bei der Behörde erstellen.
Übergangsführerschein
Während der Wartezeit können Sie mit einem Übergangsführerschein weiterhin Auto fahren. Sie erhalten ihn sofort, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Kosten liegen bei etwa zehn Euro.
Alternativ können Sie für die Wartezeit auch eine Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht beantragen. Sie kostet bis zu 18 Euro und ersetzt den vorläufigen Führerschein – allerdings gilt sie nur im Inland. Wie Sie an einen neuen Führerschein kommen – hier erfahren Sie mehr dazu.
Die Kosten im Überblick
Dokument | Kosten |
---|---|
Ersatzführerschein | Etwa 40 Euro |
Vorläufiger Führerschein | Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Express-Fahrausweis | Etwa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Eidesstattliche Versicherung | Etwa 30 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht | 10 bis 18 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins |
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche