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Automatik oder Handschaltung – wer darf was fahren?

  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 10.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Schaltknüppel: Mit der Handschaltung lernen bislang die meisten Fahrschüler – aus gutem Grund.
Schaltknüppel: Mit der Handschaltung lernen bislang die meisten Fahrschüler – aus gutem Grund. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Eine noch junge Änderung der Fahrerlaubnis rückt zwei wichtige Fragen ins Licht: Autos mit Automatik oder mit Handschaltung – was dürfen Sie eigentlich fahren? Und wo steht das im Führerschein?

Wer seit dem 1.1.2021 den Führerschein fürs Auto macht, hat es leicht: Ob Automatik oder Handschaltung spielt keine Rolle – Sie dürfen beides fahren. Für andere gilt das nicht in jedem Fall.

Einzige Voraussetzung sind zehn Fahrstunden in einem Auto mit Handschaltung während der Fahrausbildung.

Automatik und Handschaltung – wer darf was fahren? Wo findet man diese Angabe im Führerschein? Und was geschieht, wenn man sich nicht daran hält?

Prüfung mit Automatik gemacht

Wer die Fahrerlaubnis vor 2021 auf einem Automatik-Pkw gemacht hat, darf kein Auto mit Handschaltung fahren. Ein Verstoß gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann mit einem Jahr Gefängnis enden.

Die Polizei kann das Vergehen sehr einfach nachprüfen, und zwar anhand einer Schlüsselzahl im Führerschein.

Rückseite des aktuellen Euro-Führerscheins: Unter Ziffer 12 werden alle Einschränkungen aufgeführt, beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe oder eines Augenschutzes (Schlüsselzahl 01).
Rückseite des aktuellen Euro-Führerscheins: Unter Ziffer 12 werden alle Einschränkungen aufgeführt, beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe oder eines Augenschutzes (Schlüsselzahl 01). (Quelle: Koall/imago-images-bilder)

Diese Schlüsselzahlen (von 01 bis 193) sind in Feld 12 des Führerscheins eingetragen. Jede von ihnen steht für eine Beschränkung, eine Auflage oder eine Zusatzangabe, beispielsweise ob Sie eine Brille tragen müssen oder ein Hörgerät benötigen.

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Für Automatik-Fahrer ist die Schlüsselzahl 78 interessant. Sie bedeutet:

  • "Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel) verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss"

In Kurzform: Autos mit Kupplungspedal oder -hebel sind tabu.

Es gibt aber einen Ausweg: Der Prüfer kann die Beschränkung aufheben, wenn Sie in einer praktischen Prüfung beweisen, dass Sie ein Auto mit Handschaltung oder Kupplungshebel sicher fahren können.

Außerdem gilt folgende Ausnahme: Mit dem Automatik-Führerschein dürfen Sie halb automatische Fahrzeuge fahren, die zwar eine manuelle Gangschaltung haben, aber eben kein Kupplungspedal. Autos mit Halbautomatik-Getriebe sind allerdings selten.

Prüfung mit Handschaltung gemacht

Wenn Sie die Führerscheinprüfung in einem Auto mit Handschaltung gemacht haben, ist die Sache deutlich einfacher: Sie dürfen sowohl Autos mit Handschaltung als auch mit Automatik fahren.

Bisherige Beschränkung hat Folgen

Weil der Automatik-Führerschein bislang mit der obigen Beschränkung verbunden war, lernten die meisten Fahrschüler in einem Auto mit Handschaltung. Deshalb haben die Fahrschulen eher wenige Automatik-Autos – und somit auch wenige Elektroautos, die grundsätzlich keine Handschaltung haben. Genau das soll sich aber ändern: In den Fahrschulen soll es künftig mehr E-Autos geben. Mit der Hoffnung, dass die Fahrschüler sich anschließend eher für einen Stromer als für einen Verbrenner entscheiden.

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Von Christopher Clausen
Polizei
Auto-Themen

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