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Autodiebstahl? Diesen Fehler sollten Sie nicht machen – Tipps und Regeln


Wenn die Versicherung zahlt
Autodiebstahl: Diesen Fehler sollten Sie nicht machen

Von dpa-tmn, t-online, mab

Aktualisiert am 15.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Autodiebstahl: In der Regel kommt die Kaskoversicherung für den Schaden auf. Dennoch sollten Sie sich nicht zu frühzeitig um Ersatz kümmern.Vergrößern des BildesAutodiebstahl: In der Regel kommt die Kaskoversicherung für den Schaden auf. Dennoch sollten Sie sich nicht zu frühzeitig um Ersatz kümmern. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Plötzlich ist der Wagen weg! Auch wenn Sie dringend ein neues Auto brauchen und die Teilkaskoversicherung meistens für den Schaden aufkommt, sollten Sie mit der Neuanschaffung noch etwas warten.

Ein Autodiebstahl ist ärgerlich und erfordert viel Rennerei sowie Papierkram für Polizei und Versicherung. Doch wer mindestens eine Teilkasko hat, bekommt den Wiederbeschaffungswert in der Regel ersetzt. Den Kauf eines neuen Autos sollten Sie dennoch nicht überstürzen, rät der Auto Club Europa (ACE).

Vier Wochen mit dem Neukauf warten

Denn meist geht das Auto erst vier Wochen nach der Anzeige des Schadens bei der Versicherung in deren Besitz über. Sprich, taucht das Auto vorher wieder auf, muss der Besitzer es zurücknehmen. So sei der Kauf eines Ersatzautos erst nach dem Ablauf von einem Monat sinnvoll. Kosten für einen Mietwagen sind meist aber nicht in der Teilkasko enthalten. Eventuell sind solche Leistungen aber Bestandteil eines Kfz-Schutzbriefes oder einer Mobilitätsgarantie.

Nicht vergessen, das Auto abzumelden

Generell sind die wichtigsten Schritte nach einem Autodiebstahl:

  1. Polizei informieren und Diebstahlanzeige aufgeben.
  2. Bei der Polizei nachfragen, ob das Auto nicht doch etwa wegen Falschparkens abgeschleppt worden sein könnte.
  3. Nehmen Sie die Kopie der polizeilichen Unterlagen für Ihre Versicherung und das Straßenverkehrsamt mit.
  4. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Kaskoversicherung.

Dazu kommt: Spätestens nach 14 Tagen sollte das Auto abgemeldet werden, um weitere Steuern und Versicherung zu sparen, so der ACE. Dazu braucht man neben der Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief).

Wie Sie Ihr Auto vor Diebstahl schützen können

Gegen Autodiebstahl lässt sich wenig ausrichten. Dennoch gibt es einige Tipps und Kniffe der Polizei, um Dieben ihr Geschäft zu erschweren. Hier sind die wichtigsten:

  • Vor allem teure Autos möglichst nicht am Straßenrand oder im ungesicherten Carport parken.
  • Gut beleuchtete und belebte Straßen sind besser als dunkle und ruhige.
  • Zündschlüssel immer abziehen und Lenkradschloss einrasten lassen.
  • Parkkralle und Lenkradkralle können zusätzliche Sicherheit bieten.
  • Ersatzschlüssel nie am oder im Auto verstauen – Autodiebe kennen jedes Versteck.
  • Schlüssel niemals unbeaufsichtigt in Mantel oder Jacke zurücklassen.
  • Wenn der Schlüssel weg ist: Sofort zur Fachwerkstatt fahren. Dort kann der Schlüssel sofort gesperrt werden.

Was tun nach Autodiebstahl im Ausland?

Wenn das Auto im Ausland gestohlen wird, ist so mancher Autofahrer nochmals etwas hilfloser. Experten empfehlen dann das folgende Vorgehen:

  • Nehmen Sie Kontakt zur örtlichen Polizei auf.
  • Erstellen Sie eine Inventarliste: Was befand sich im Auto und ist somit ebenfalls verschwunden? Geldkarten und Telefone sollten Sie sofort sperren lassen.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung.
  • Melden Sie das Auto innerhalb von 14 Tagen beim Straßenverkehrsamt ab.
  • Regulieren Sie den Schaden mit der Versicherung. Dazu reichen Sie das Polizeiprotokoll, eine Kopie der Anzeige, den Fahrzeugbrief, alle Fahrzeugschlüssel und eine Stilllegungsbescheinigung ein – am besten per Einschreiben. Die Dokumente sollten Sie vorher kopieren und die Kopien gut aufbewahren.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Polizei
  • Eigene Recherche
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