Rund jeder zweite Bußgeldbescheid ist nicht korrekt. Autofahrer sollten die Angaben deshalb genau prüfen – und die vorgegebene Frist einhalten. Nur in wenigen Fällen gibt es Ausnahmen.
Wer wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid bekommt, hat ab der Zustellung 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das dafür maßgebliche Datum finden Betroffene auf dem Einwurfeinschreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Nur wenige Ausnahmen bei verpasster Frist
Wer die Frist verstreichen lässt, macht den Bescheid rechtskräftig. Auch ein Anwalt könne dann in der Regel kaum noch etwas unternehmen, erläutern die Experten. Abwesenheit etwa durch Urlaub, nach dem die Post erst zu spät entdeckt wurde, ist in der Regel keine Ausrede.
Aber: Wenn nachweislich die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden belegbar versäumt wurde, kann man die sogenannte Wiedereinsetzung beantragen. Sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann das Verfahren fortgesetzt werden.
Fahrtenbuchauflage kann drohen
Ein Verkehrsrechtsanwalt kann ermessen, ob der Aufwand eines Einspruchs und einer etwaigen Gerichtsverhandlung in Relation zur Höhe des Verwarnungsgelds oder des Bußgelds mit Punkten steht. Wer etwa angibt, nicht selbst gefahren zu sein, dem kann das Führen eines Fahrtenbuchs drohen, so eine ADAC-Sprecherin. Und wer die Korrektheit der Messung in Zweifel zieht, benötigt Einblick in die Bußgeldakte, was durch die Einschaltung eines Anwalts erleichtert wird, und muss auch mit Gutachterkosten rechnen.
Wer nach dem Blitzen gleich vor Ort aus dem Verkehr gezogen wird: Auch hier wird zwischen Verwarnungs- und Bußgeld unterschieden. Direkt vor Ort bezahlen kann man nur Verwarnungsgelder, muss man aber nicht. Dann folgt das per Post. Ein Bußgeld lässt sich grundsätzlich nicht vor Ort bezahlen und zieht die postalische Zustellung nach sich.
Von der Form bis zum Foto: Vieles ist zu prüfen
Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte sofort alle Angaben darin wie Name, Tatzeit und eventuell das Blitzerfoto genau in Augenschein nehmen. Auch ist zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen können. Nach Aussagen der Arbeitsgemeinschaft lassen sich auch dann, wenn der Bescheid in Inhalt und Form korrekt ist, zum Beispiel bei Tempodelikten auch Fehlerquellen beim Messverfahren finden.
Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft ist rund jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft, zum Beispiel wegen fehlender Informationen oder aufgrund von Formfehlern. Dennoch raten die Experten, Kosten und Nutzen eines weiteren Vorgehens immer abzuwägen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn