t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

In Kreuzung geparkt: Diese einfache Regel schützt vor Bußgeld


In Kreuzung geparkt
Einfache Regel schützt vor Bußgeld

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 05.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Bußgeld durch Falschparken: Genaues Hinschauen kann bei Kreuzungen Knöllchen verhindern.Vergrößern des BildesBußgeld durch Falschparken: Genaues Hinschauen kann bei Kreuzungen Knöllchen verhindern. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Falschparken kann für Autofahrer schnell teuer werden. Wer nahe einer Kreuzung sicher gehen will, hält besser Abstand. Eine Faustregel verhindert dort das Knöllchen – oder sogar das Abschleppen.

Fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt beider Kreuzungsstraßen: Wer beim Parken diesen Abstand einhält, vermeidet ein Bußgeld oder das Abschleppen seines Autos. Bei rechtwinkligen Kreuzungen sind dies fünf Meter von der Ecke in beide Richtungen gemessen, erklärt Daniela Mielchen, Anwältin für Verkehrsrecht.

Fünf-Meter-Regel im Kopf behalten

Genaues Hinschauen auf diese fünf Meter Abstand kann sich lohnen. Denn wer zu dicht an einer Kreuzung parkt, muss mit zehn Euro Strafe rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert – zum Beispiel bei einem zugestellten Fußgängerübergang –, werden 15 Euro fällig.

Abgeschleppt werde man für ein solches Vergehen in der Regel nur, wenn der Verkehr durch das geparkte Fahrzeug erheblich behindert wird und keine mildere Maßnahme in Betracht kommt, sagt Mielchen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website