Achtung beim Fahrradträger: Diese Regeln gelten
Braucht der Fahrradträger ein Kennzeichen oder nicht? Wie breit darf er beladen sein? Und welche Last ist erlaubt? Das alles ist genau geregelt – und sollte unbedingt beachtet werden.
Fahrradträger auf der Anhängerkupplung eignen sich besonders gut für schwere E-Bikes. Sie halten mehr Gewicht aus als Dachträger, die durch die Dachlast des Autos begrenzt sind. Aber das Gesetz schreibt einige Besonderheiten für die Montage vor.
Häufig wird ein weiteres Nummernschild nötig
Verdeckt der Träger das hintere Nummernschild, muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf 10, Absatz 9) ein sichtbares Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Autos angebracht werden.
Sieben Modelle im Test:Diese Fahrradträger sind die besten
Dieses Kennzeichen muss auch in der Form dem Original entsprechen. Allerdings: Es muss nicht von der Zulassungsbehörde abgestempelt werden. Sie können es ganz einfach bei einem Schildermacher in Auftrag geben (Kosten: etwa zehn bis 50 Euro).
Auch eine zusätzliche Beleuchtungsanlage wird zur Pflicht, wenn die Originale verdeckt sind. Das betrifft beinahe jeden Fahrradträger für die Anhängerkupplung. In aller Regel sind die Trägersysteme der Hersteller deshalb entsprechend ausgerüstet.
Kupplung und Träger keinesfalls überladen
Beachten Sie unbedingt die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung. Sonst riskieren Sie bis zu 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wie viel Gewicht auf Ihrer Anhängerkupplung erlaubt ist, erfahren Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Punkt 13).
Auch die maximale Zuladung des Trägers ist mit drei Fahrrädern oder schon mit zwei schweren E-Bikes schnell erreicht. Schwere Anbauteile wie Akku und Schloss sollten Sie deshalb abmontieren. Auch der Fahrradcomputer sollte nicht während der langen Urlaubsfahrt am Lenker bleiben. Selbstverständlich dürfen Sie nur so viele Räder auf dem Träger transportieren, wie dessen Hersteller erlaubt.
Vor einem Auslandsurlaub sollten Sie sich über die dortigen Vorschriften informieren. Zum Beispiel in Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
Was auch in Deutschland gilt: Mehr als 40 Zentimeter dürfen die Räder über die Schlussleuchte seitlich nicht hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter.