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Autokauf: Warum bei Gebrauchtwagenkauf auf Rückrufaktionen achten?


Tipp vom Experten
Warum bei Gebrauchtwagenkauf auf Rückrufaktionen achten?

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Gebrauchtwagen: Ein Mechaniker checkt ein Auto. (Symbolbild)Vergrößern des BildesGebrauchtwagen: Ein Mechaniker checkt ein Auto. (Symbolbild) (Quelle: picture alliance/dpa)
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Oh, da ist das Wunschmodell. Wenig Kilometer, kaum Gebrauchsspuren und die Papiere sind auch alle in Ordnung. Wirklich? Warum Sie auch auf durchgeführte Rückrufaktionen achten sollten.

Viele suchen sich den neuen Gebrauchten vordergründig nach Äußerlichkeiten aus. "Letztlich wird die Entscheidung beim Autokauf sehr oft aus dem Bauch heraus getroffen", ist die Erfahrung vom Achmed Leser vom Tüv Thüringen.

Stehen Modell und gewisse Ausstattungsmerkmale einmal fest, wird die Kaufentscheidung häufig nur noch anhand von Laufleistung und Preis festgemacht, so der Gebrauchtwagenexperte vom Tüv Thüringen.

Stille Rückrufe beheben kleine Mängel

Einen Punkt haben die meisten Autokäufer jedoch nicht im Blick: Gab es für das betreffende Fahrzeug angeordnete Rückrufe oder freiwillige Serviceaktionen des Herstellers? Und wurden diese auch fachmännisch ausgeführt?

Immer häufiger werden Fahrzeuge wegen auftretender Mängel von den Herstellern in die Werkstätten zurück gerufen – und das auch noch Jahre nach deren Erstzulassung. Unkritische Mängel werden oft im Rahmen einer Inspektion behoben. Von diesen sogenannten stillen Rückrufen bekommt der Kunde in aller Regel nicht viel mit.

Ganz anders verhält es sich bei Mängeln, die eine Gefahr für Fahrer, Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Das können zum Beispiel Defekte an der Bremsanlage, den Airbags, Ölverlust oder Probleme beim Abgasverhalten betreffen. In diesen Fällen werden Halterinnen und Halter direkt vom Hersteller angeschrieben. Diese Rückrufe werden oftmals durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet.

Schlimmstenfalls droht die Stilllegung

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, solche Mängel abstellen zu lassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann das Fahrzeug sogar stillgelegt werden. Beim Verkauf müssen Verkäufer die Käufer über gegebenenfalls nicht ausgeführte Rückrufe informieren. Das wissen viele nicht.

"Gebrauchtwagenkäufer sollten daher explizit fragen und sich die Durchführung aller wesentlichen Rückrufe und Serviceaktionen im Kaufvertrag bestätigen lassen", lautet Achmed Lesers Rat. Ob alle Rückrufaktionen am Fahrzeug ausgeführt wurden, lässt sich dem Servicebuch entnehmen oder in den Datenbanken der Hersteller abfragen. Auch beim KBA können Kaufinteressenten recherchieren, ob und welche Rückrufe für das jeweilige Modell angeordnet worden sind.

Beim Kauf kann dann gezielt geschaut werden, ob diese Mängel auch abgestellt wurden. "In der Regel übernehmen die Hersteller die Kosten für die Reparaturen bei Rückrufen und freiwilligen Serviceaktionen, allerdings nur in einer bestimmten Frist", so Leser. "Wurde der Gebrauchte nicht regelmäßig gewartet, können hier versteckte Mängel aus nicht durchgeführten Rückrufen schlummern."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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