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Problem mit Zertifikaten: Chaos beim Boosternachweis droht


Neue Zertifikate nötig
Darum droht bald Frust beim Booster-Nachweis

  • Jan Mölleken
Von Jan Mölleken

Aktualisiert am 12.01.2022Lesedauer: 4 Min.
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Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.Vergrößern des Bildes
Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde. (Quelle: Stefan Puchner/dpa./dpa)

Geboostert oder nicht? Die Antwort kann bald darüber entscheiden, ob man ohne aktuellen Covid-Test ins Restaurant kommt oder nicht. Leider ist es derzeit oft unmöglich, eine Booster-Impfung ohne Missverständnisse nachzuweisen.

Der Nachweis des persönlichen Impfstatus ist vielerorts bereits alltäglich: Millionen Bürger nutzen dazu die CovPass-App oder die Corona-Warn-App. Dazu muss man sich lediglich vom impfenden Arzt oder nachträglich von einer Apotheke ein Impfzertifikat ausstellen lassen. Der zugehörige QR-Code wird dann mit einer der beiden Apps eingescannt und ist dann jederzeit im Smartphone zum Vorzeigen verfügbar.

Bislang war das recht einfach. Als vollständig geimpft gilt, wer zwei Dosen der Covid-19-Impfstoffe von Biontec, Moderna oder Astrazeneca erhalten hat. Eine Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson & Johnson. Hier gilt man bereits nach der ersten Dosis als vollständig geimpft.

Das weisen die jeweiligen Impfzertifikate auch aus: Scannt etwa ein Gastwirt den QR-Code eines Zertifikats, das für die zweite Impfung ausgestellt wurde mit der CovPass-Check-App, wird entsprechend angezeigt, dass das Zertifikat gültig ist.

Im Zertifikat selbst erkennt man das unter dem Punkt "Nummer der Impfung". Dort steht dann "2/2" oder eben "1/1", wenn es sich um eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson handelt.

Doch bald sollen Gastwirte beim Einlass der Gäste prüfen, ob diese "nur" vollständig geimpft sind, oder ob sie bereits eine Auffirschungsimpfung erhalten haben, also geboostert sind. Denn nur wer bereits einen aufgefrischten Impfschutz hat, darf nach den neuen Regelungen ohne tagesaktuellen Test ins Restaurant.

Hier dürfte es allerdings zu großen Problemen kommen, denn die offiziellen Apps – also CovPass, Corona-Warn-App und CovPass Check – können nicht zwischen 'vollständig geimpft' und 'geboostert' unterscheiden. Wer die QR-Codes einfach nur scannt, bekommt sowohl beim Zertifikat für die Auffrischungs-Impfung als auch beim Zerfitikat für den vollständigen Impfschutz jeweils nur "Zertifikat gültig" angezeigt.

Um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um eine Booster-Impfung handelt, müssen Geimpfte in ihrer App ihr Zertifikat aufrufen. Erfolgte die Booster-Impfung als weitere, dritte Dosis, ist es recht einfach: Hier steht dann "Impfung 3 von 3". Diese Prüfung ist im Alltag vermutlich noch allgemein machbar.

Kompliziert wird es allerdings bei Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, oder solchen, die nach einer überstandenen Corona-Infektion ihren vollständigen Impfschutz bereits durch eine einzelne Impfdosis erlangt hatten. Bei ihnen steht im Zertifikat ihrer Auffrischungsimpfung dann nämlich "Impfung 2 von 2" – also das, was bei der Mehrheit der Geimpften eben "nur" den vollständigen, nicht aber einen aufgefrischten Impfstatus nachweist.

Doch wäre es nicht ein Leichtes, das in den Impf-Apps sichtbar zu machen? Offenbar nicht – das Problem liege in der EU-weit festgelegten Kodierung der Zertifitkate, erklärt ein Sprecher des Robert Koch-Instituts (RKI) auf Anfrage von t-online: "Die Kodierung der einzelnen Impfungen und Genesung wird auf EU-Ebene stetig diskutiert. Bezüglich der Booster-Impfungen und auch Impfung nach Genesung oder nach Johnson & Johnson wird es zeitnah eine Neukodierung geben".

Bis dahin werde die Zweitimfung nach Genesung oder nach Johnson & Johnson weiterhin mit "2 von 2" kodiert, "da sie die tatsächlich erhaltenen Impfungen widerspiegelt".

Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt dies auch das Bundesgeundheitsministerium (BMG): "Vor dem Hintergrund der Ermöglichung einer zielgenauen Darstellung von Booster-Impfungen bei verschiedenen Fallkonstellationen hat die EU neue Bestimmungen für die Darstellung der entsprechenden Impfungen erlassen", erläutert ein Sprecher.

Ein Ende Dezember erlassener Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission sehe "eine differenzierte Darstellung von Impfungen infolge einer Erstimpfung mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder nach einer Genesung im Gegensatz zu der Darstellung von Impfungen mit Impfstoffen, die zur Grundimmunisierung zweifach angewendet wurden." Heißt: Eine neue Kodierung soll Boosterimpfungen auch bei den derzeitigen Sonderformen klar ersichtlich machen – eine Boosterimpfung bei Johnson & Johnson weiterhin missverständlich als "2 von 2" darzustellen, dürfte dann nicht mehr möglich sein. An der Darstellung "3 von 3" für Boosterimpfungen die nach zweimaliger Vakzingabe als dritte Dosis erfolgen, soll sich übrigens nichts ändern.

Viele Bürger brauchen bald ein neues Impfzertifikat

Doch während die neuen 2G-plus-Regeln teilweise bereits ab kommender Woche gelten, könnte sich die bessere Darstellung bei Zertifikaten und in den Apps noch hinziehen. "Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen vor und sind entsprechend den Bestimmungen der EU bis zum 1. Februar 2022 umzusetzen", erklärt das BMG. Eine Anpassung der Apps für die Verbraucher sollte hier das kleinste Problem sein.

Außerdem bedeutet es, dass alle, deren Boosterimpfung dann bald weniger missverständlich dargestellt wird, ein neues Impfzertifikat brauchen. Derzeit prüfe man im BMG, wie Betroffene "möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht".

Übrigens besteht derzeit noch ein weiteres Problem bei einer Impfung mit Johnson & Johnson oder bei Bürgern, die ihren vollständigen Impfschutz nach einer überstandenen Covid-19-Infektion bereits nach Gabe von nur einer Impfdosis erhalten haben. Da die Auffrischungsimpfung hier ja als "2 von 2" im Zertifikat angezeigt wird, könne die App dies nicht von der Vervollständigung der Grundimmunisierung (also etwa der zweiten Dosis vom Biontech-Impfstoff) unterscheiden und zeigt eine Gültigkeit hier ebenfalls erst nach 14 Tagen Wartezeit an. In diesem Zeitraum wird das Zertifikat für die Booster-Impfung beim Einscannen als ungültig angezeigt, obwohl es eigentlich unverzüglich gültig sein müsste.

Immerhin, dieses Problem dürfte mit der Neukodierung behoben werden – einfach wird der Boosternachweis jedoch auch dann nicht: Denn derzeit wird laut BMG rechtlich noch kein Unterschied zwischen 'vollständig geimpft' und 'geboostert' gemacht. "Ob eine solche Unterscheidung notwendig ist, ist Gegenstand laufender Diskussionen", erläutert der Sprecher des Bundesministeriums. Bevor es eine solche Unterscheidung gibt, werden vermutlich auch die Impf-Apps CovPass und Covid-Warn-App die Impfungen nicht explizit als Auffrischungs- oder Boosterimpfung ausweisen.

Hinzu kommt, dass die Bundesländer bei bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit Genesenenzertifikaten durchaus sehr unterschiedliche Auffassung davon haben, was als geboostert zählt und was nicht.

Bis auf Weiteres wird der Nachweis und die Prüfung einer Boosterimpfung im Restaurant für Bürger und Gastwirte eine echte Herausforderung bleiben. Mit dem Beginn der neuen Regelungen sind Missverständnisse, Frust und Ärger beim Einlass in Restaurants vierlerorts schon jetzt vorprogrammiert – den Machern der Apps kann man das jedoch nicht anlasten.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an das RKI
  • Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit
  • Eigene Recherche
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