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Barrierefreiheit in Online-Shops: Deutschen Betreibern drohen Bußgelder


Studie zeigt
Zwei Drittel der Onlineshops nicht barrierefrei – es drohen Bußgelder

Von t-online, mho

17.06.2025 - 11:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Deutschen Onlineshops drohen hohe Bußgelder: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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In wenigen Tagen müssen Onlineshops barrierefrei sein – doch zwei Drittel sind nicht bereit. Es drohen hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Eine aktuelle Studie hat gravierende Mängel bei der Barrierefreiheit deutscher Onlineshops aufgedeckt. Nur etwa ein Drittel der 65 meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland erfüllt grundlegende Kriterien für Menschen mit Behinderung, wie die Aktion Mensch und Google mitteilen. Besonders brisant: Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote verpflichtet.

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EU-Richtlinie

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) um und verpflichtet Anbieter dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – etwa Bankautomaten, Webseiten oder Fahrkartenautomaten – barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – erstmals auch im privaten Bereich.

Die Untersuchung offenbart "alarmierende" Defizite bei der sogenannten Tastaturbedienbarkeit, wie es im dritten Testbericht der beiden Partner heißt. Lediglich 20 der 65 getesteten Websites können demnach nur über die Tastatur – und somit ohne Maus – bedient werden. Für viele Menschen mit Behinderung ist dies jedoch eine grundlegende Voraussetzung, um online einkaufen zu können.

Kaum Verbesserungen zu früheren Tests

Die häufigsten Probleme seien fehlende Kontraste, die das Lesen von Texten erschweren, sowie ein unlogischer Seitenaufbau. Viele Websites bieten zudem keinen sichtbaren Tastaturfokus, wodurch Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen nicht erkennen können, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Zusätzlich blockieren oft eingeblendete Banner oder andere Pop-up-Fenster den Hauptinhalt und lassen sich nicht einfach schließen.

Die Tests wurden von geschulten Experten mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen von BITV-Consult, UDG und der Stiftung Pfennigparade durchgeführt. Sie untersuchten acht zentrale Kriterien für digitale Barrierefreiheit anhand einer typischen Einkaufsreise von der Produktsuche bis zum Kaufabschluss. Als positive Beispiele für barrierefreies Einkaufen im Internet werden die Webseiten von Ikea (Tastaturbedienbarkeit), DM (Textgröße ändern) und Rewe (Kontraste von Text und Grafiken) hervorgehoben.

Bereits in den Jahren 2023 und 2024 hatten die Partner ähnliche Tests durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen kaum Verbesserungen: Damals erfüllte nur etwa ein Viertel der untersuchten Shoppingportale das zentrale Basiskriterium der Tastaturbedienbarkeit. Für die rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland bedeutet dies weiterhin massive Hürden beim Onlineshopping.

Es drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro

Der Bericht zeigt auch konkrete Lösungswege auf. Isabelle Joswig, Inklusionsbeauftragte von Google Deutschland, verweist auf die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz. Diese biete "zahlreiche Möglichkeiten, die Barrierefreiheit im Web sprunghaft voranzubringen", so Joswig – beispielsweise für die Untertitelung von Videos oder die Umwandlung komplexer Texte in vereinfachte Sprache.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen anzupassen. Ausnahmen gelten nur für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können auch andere Maßnahmen wie Verkaufsverbote verhängt werden.

Verwendete Quellen
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