t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Mitfahrzentrale-24.de: Seitenbetreiber unterliegt vor Gericht


Sicherheit
Schlappe für Abo-Anbieter mitfahrzentrale-24.de

afp, t-online, AFP, t-online.de

28.10.2011Lesedauer: 2 Min.
Diffuser Abo-Dienst: "mitfahrzentrale-24.de"Vergrößern des BildesDiffuser Abo-Dienst: "mitfahrzentrale-24.de"
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Schwere Schlappe für den Abo-Anbieter mitfahrzentrale-24.de: Der Seitenbetreiber muss auf seinen Internetseiten nicht nur deutlicher auf die Kosten hinweisen, sondern seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich überarbeiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte vor dem Landshuter Landgericht gegen den Anbieter geklagt.

Die Internetseite mitfahrzentrale-24.de muss künftig den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das entschieden die Richter am Landgericht Landshut, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte. Der Bundesverband hatte gegen das betreibende Unternehmen Paid Content GmbH geklagt. Bislang standen die Gebühren für die Anmeldung demnach nur im Kleingedruckten unter dem Hinweis "Kundeninformation". Das ist laut Urteil irreführend.

Irreführend, unangemessen, intransparent

Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden, daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig. Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132 Euro jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, so das Urteil des Landgerichts. Für den Verbraucher sei nicht erkennbar, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

So tappen Sie nicht in die Abofalle

Gesunder Menschenverstand ist Ihr bester Schutz. Beim Ausfüllen einer Anmeldung mit persönlichen Daten wie Wohnort und Straße sollten Sie spätestens genau hinschauen, denn die Abzocker benötigen Ihre Adresse für den Rechnungsversand. Bei vielen anderen Anbietern sind vergleichbare Leistungen auch kostenfrei zu bekommen. Abo-Abzocker versuchen auch mit anderen Angeboten wie Kochrezepten, Zitatesammlungen oder Software-Downloads Geld zu verdienen, die woanders unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Hilfe ist die Browsererweiterung WOT, die in Ampelfarben vor unseriösen Seiten warnt.

Verbraucherzentralen helfen

Sollten Sie trotzdem mal Opfer einer Abofalle geworden sein, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich raten Verbraucherschützer, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn der Anbieter die Kosten für seinen Dienst tief in den AGB oder kaum lesbar in winziger Schrift versteckt, sei ein Vertrag nicht zustande gekommen und es bestehe keine Pflicht zu zahlen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet daher einen Musterbrief zur Abwendung unberechtigter Forderungen an.

Abzockfallen im Internet: Ratgeber zum Download

Das Magazin PC Welt gibt in der April-Ausgabe 2011 Tipps rund um Abofallen im Internet auf Smartphones. Bei Softwareload erhalten Sie den Original-Artikel "Abzockfallen im Internet" als PDF zum Download für 49 Cent oder kostenlos im Rahmen der Softwareload Flatrate.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website