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Funkzellenabfragen: Berliner erfahren von Handyüberwachung


Pilotprojekt der Polizei
Berliner erfahren künftig per SMS von Handyüberwachung

Von t-online, str

Aktualisiert am 19.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Blick über die Berliner Stadtmitte: In der Hauptstadt ist ein Pilotprojekt für mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen der Polizei gestartet.Vergrößern des BildesBlick über die Berliner Stadtmitte: In der Hauptstadt ist ein Pilotprojekt für mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen der Polizei gestartet. (Quelle: Dirk Sattler/imago-images-bilder)
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In Berlin sollen Bürger künftig per SMS benachrichtigt werden, wenn ihre Handydaten bei einer Ermittlung der Polizei abgefragt wurden. Dafür müssen sie sich mit ihrer Handynummer in dem System anmelden.

Wenn deutsche Ermittler ein Verbrechen aufklären müssen, können sie eine sogenannte Funkzellenabfrage beantragen. Dabei werden alle Mobiltelefone erfasst, die sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort befanden. Das soll dabei helfen, den Tätern auf die Spur zu kommen oder Beweise gegen sie zu sammeln. Allerdings werden dabei auch massenhaft Daten von unbeteiligten Bürgern abgefragt – ohne, dass diese etwas von dem Grundrechtseingriff ahnen.

Ein Berliner Pilotprojekt soll das nun ändern. Am vergangenen Dienstag ist das erste bundesweite Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) gestartet. Bürger können ihre Handynummer in dem Online-Portal hinterlegen, um sich künftig per SMS benachrichtigen zu lassen, falls ihr Mobilgerät im Zuge einer Funkzellenabfrage erfasst wird. Allerdings werden diese Nachrichten erst nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens verschickt. Das dürfte häufig erst Monate später der Fall sein. Die Nachricht wird nähere Angaben zu Zeit und Ort enthalten, zu dem die Funkzellenabfrage stattfand. Den genauen Anlass erfahren die Bürger aber nicht.

Der Nutzen von Funkzellenabfagen ist umstritten

Das Instrument der Funkzellenabfrage ist stark umstritten. Die Methode erlaubt es den Ermittlern, bei den Mobilfunkanbietern sämtliche Handydaten aller Nutzer einzufordern, die sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufhielten. Dazu zählen beispielsweise Standortinformationen, eine Liste der zuletzt kontaktierten Personen, SMS-Verkehr und Gesprächsdaten. Die Abfrage der Handydaten muss von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. So schreibt es das Gesetz vor.

Ursprünglich sollte das Überwachungsinstrument nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen eingesetzt werden, wie etwa Mord, Terrorismus oder organisierte Kriminalität. Die Statistiken aber zeigen, dass Ermittler die Methode vor allem bei Wohnungseinbrüchen und Diebstählen benutzen.


Allein in Berlin wurden im vergangenen Jahr insgesamt 474 Funkzellenabfragen gestartet. Dabei wurden 2017 mehr als 59 Millionen Daten erhoben, darunter 15,2 Millionen Telefonate. Diese sollten in 426 Ermittlungsverfahren zur Aufklärung beitragen. Laut Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) kam es in lediglich 30 Fällen zu einer Anklage. Kritiker halten die Methode für wenig effektiv, um den Eingriff in die Privatsphäre von unbeteiligten Bürgern zu rechtfertigen.

Verwendete Quellen
  • RBB24.de: "Polizei schickt jetzt SMS an überwachte Handys"
  • Anmeldeformular zum Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS)
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