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Was MasterCard-Kunden nach dem Datenleck tun sollten


Tipps der Verbraucherzentrale
Was Mastercard-Kunden nach dem Datenleck tun sollten

Von t-online, avr

26.08.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine Kreditkarte mit der Aufschrift "MasterCard": Kunden des Anbieters sind von einem Datenleck betroffen.Vergrößern des BildesEine Kreditkarte mit der Aufschrift "MasterCard": Kunden des Anbieters sind von einem Datenleck betroffen. (Quelle: evilclown/getty-images-bilder)
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Ein Datenleck offenbarte Zehntausende Daten von Mastercard-Kunden. Jetzt besteht die Gefahr, dass Kriminelle die Informationen missbrauchen. Das sollten Kunden tun.

Bei einem Datenleck im Mastercard-Bonusprogramm "Priceless Specials" sind auch Listen mit vollständigen Kartennummern von Zahlungskarten in Umlauf gelangt. Unter den Daten finden sich Name, Mail-Adresse, Geburtsdatum, Handy-Nummer, Anschrift, aber teilweise auch komplette Kartennummern. Mehr dazu lesen Sie hier.

Auf seiner Seite gibt die Verbraucherzentrale Tipps, was Nutzer nun tun sollten. Um zu erfahren, ob Sie vom Datenleck betroffen sind, können Sie ihre Mail-Adresse beim Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts prüfen lassen. Wenn Ihre Mail-Adresse betroffen ist, erhalten Sie die Rückmeldung "Mastercard (Priceless Specials)"

Wenn die eigene Mail-Adresse betroffen ist, sollten Nutzer sofort das Passwort ändern. Das gilt auch für alle Portale, für die die E-Mail-Adresse verwendet wird. In unserem Ratgeber zeigen wir, wie Sie vergessene Accounts finden und löschen können.

Was soll ich tun, wenn ich betroffen bin?

Laut der Verbraucherzentrale drohen Betroffenen verschiedene Gefahren. Unter anderem könnten Unbekannte in Ihrem Namen Phishing-Mails schicken, aber auch SMS oder anrufen. Wegen der persönlichen Daten, auf die die Täter Zugriff haben, können solche Attacken sehr überzeugend sein. Mehr zum Thema Identitätsdiebstahl lesen Sie hier.



Prüfen Sie zudem auch Ihre Kreditkartenrechnung auf verdächtige Aktivitäten. Die Verbraucherzentrale rät, verdächtige Aktivitäten sofort der Bank zu melden. Ansonsten droht, dass Nutzer die Kosten nicht erstattet werden.

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