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Warnung der Bundesnetzagentur: Gadgets können sich auch als Spionagegeräte entpuppen


Warnung der Bundesnetzagentur
Gadgets können sich auch als Spionagegeräte entpuppen

Von dpa
20.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Vorsicht Linse! Wenn jemand zum Beispiel über ein sendefähiges Gadget unbemerkt beobachtet werden kann, ist das Gerät illegal.Vergrößern des BildesVorsicht Linse! Wenn jemand zum Beispiel über ein sendefähiges Gadget unbemerkt beobachtet werden kann, ist das Gerät illegal. (Quelle: Jan-Philipp Strobel/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - Ob ferngesteuertes Auto, Smartwatch oder Saugroboter: Sobald Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder der Menschen in der Umgebung ein. Deshalb sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen genau lesen, rät die Bundesnetzagentur.

Unter Umständen ist ein Gerät sogar illegal - zum Beispiel dann, wenn mit ihm Gespräche oder Bilder ohne wirksame Einwilligung oder Kontrolle aufgezeichnet und drahtlos übertragen werden können. Oder wenn es für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder gar bestimmt ist. Oder wenn auf das Gerät aus der Ferne etwa per App zugegriffen werden kann, um unbemerkt abzuhören oder zu beobachten. In allen drei Fällen handelt es sich laut der Behörde um illegale Spionagegeräte.

Einige Beispiele für verbotene Geräte

• Im Netz werdenSmartwatchesmit Abhörfunktionenangeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn über eine normale Telefonfunktion hinaus Features wie "Voice Monitoring", "Babyphone" oder "One-Way Conversation" beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass Mikrofon oder Kamera der Smartwatch aus der Ferne per App oder SMS-Befehl aktiviert werden kann, ohne dass die Trägerin oder der Träger der Uhr sowie Dritte in der Nähe dies erkennen können.

• AuchSaugrobotermit Kamera und/oder Mikrofon können illegal sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audio drahtlos an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können. Entscheidend dabei ist, ob es akustische oder visuelle Hinweise gibt, die eine Aufnahme für Dritte erkennbar macht. Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben derzeit mehrere Saugroboter auf diese Vorgaben hin.

Spielzeugkann ebenfalls betroffen sein: Puppen, Roboter oder ferngesteuerte Autos, die über eine App gesteuert werden und mit möglicherweise versteckten Kameras oder Mikrofonen ausgerüstet sind, fallen ebenfalls meist in die Verboten-Kategorie. Insbesondere warnt die Behörde vor Spielzeugen, die sich mit dem Internet verbinden.

• Heimtückisch sind Produkte, die wieAlltagsgegenständeaussehen und unbemerkt Bilder wie Töne aufnehmen und übertragen können. In dieser Kategorie sind der Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben zuletzt Duftspender und Taschentuchboxen aufgefallen.

• Illegal können auch sogenannteTrackersein, die einen Standort per Satellit (GPS) oder Mobilfunk (GSM) ermitteln, um Autos, Fahrräder, Tiere und beliebige Gegenstände zu überwachen. Sie sind oft nicht größer als eine Streichholzschachtel. Um zu verhindern, dass damit Menschen ausspioniert werden, sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS-Befehl unbemerkt aktiviert werden können.

Die Bundesnetzagenturinformiertauf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Eine Liste verbotener Produkte gibt es online aus rechtlichen Gründen nicht. Wer vor oder nach einem Kauf unsicher ist, kann sich auch per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (030/224 805 00) an die Behörde wenden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr).

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