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BGH-Urteil: Verlage erfolgreich im Streit um "Tagesschau-App"


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Verlage erfolgreich im Streit um Tagesschau-App

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2015Lesedauer: 2 Min.
Screenshot der Tagesschau-App
Elf Verlage sehen in der Tagesschau-App ein unlauteres Wettbewerbsverhalten der ARD. (Quelle: dpa-bilder)
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Betreibt die ARD mit der Tagesschau-App unlauteren Wettbewerb oder ist der Dienst eine legitime Erweiterung des Online-Angebots der ΓΆffentlich-rechtlichen Sender? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag befasst. Nachdem die beiden Urteile niederer Instanzen sehr unterschiedlich ausfielen, gaben die Richter nun den klagenden Zeitungsverlegern recht.

Elf Zeitungsverlage sehen in der App ein presseΓ€hnliches Angebot, finanziert mit RundfunkgebΓΌhren, und werfen der ARD unlauteren Wettbewerb vor. Die ΓΆffentlich-rechtlichen Sender betrachten die App hingegen als ergΓ€nzenden technischen Verbreitungsweg fΓΌr die Inhalte ihres Online-Angebots "tagesschau.de", sie sei als Telemedienangebot vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt.


Die wichtigsten Apps fΓΌr jedes Smartphone


Der I. Zivilsenat des Gerichts folgte am Donnerstag der Revision der Verlage gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts KΓΆln. Die KΓΆlner Richter mΓΌssen jetzt neu ΓΌber den Fall verhandeln und prΓΌfen, ob es sich bei den Inhalten der App im Wesentlichen um ein presseΓ€hnliches Angebot handelt. Solche Angebote untersagt der Rundfunkstaatsvertrag.

Der Streit um die "Tagesschau"-App

Als Anwalt der Zeitungsverlage sagte Axel Rinkler, das Angebot der Tagesschau-App werde in weiten Teilen von "reiner Textberichterstattung" geprΓ€gt. Wenn dies zulΓ€ssig sei, wΓΌrde das Verbot presseΓ€hnlicher Angebote im Rundfunkstaatsvertrag ins Leere laufen. Die Zeitungsverlage hΓ€tten kaum die MΓΆglichkeit, eigene kostenpflichtige Apps zu entwickeln, "solange die ΓΆffentlich-rechtlichen Sender kostenlose Angebote bereitstellen, die bereits gebΓΌhrenfinanziert sind". Deswegen werfen die Verlage den Sendern unlauteren Wettbewerb vor.

"PresseΓ€hnlich heißt nicht Text", erwiderte Anwalt Thomas von Plehwe fΓΌr die ARD-Sender. Text und Bild, Audio und Video mΓΌssten im Gesamtangebot der App betrachtet werden. "Das Ganze ist in einer stetigen Entwicklung – wie will ich da eine AbwΓ€gung treffen, dass einzelne BeitrΓ€ge als presseΓ€hnlich eingestuft werden?" Von Plehwe betonte, dass die Grundlage fΓΌr die Tagesschau-App, das Telemedienkonzept fΓΌr das Online-Angebot "tagesschau.de", 2010 vom Rundfunkrat beschlossen und von der niedersΓ€chsischen Staatskanzlei freigegeben worden sei.

Texte und Bilder sind charakteristisch

Bei der Urteilsfindung sei die Gesamtheit der nicht sendungsbezogenen Inhalte der Tagesschau-App fΓΌr den Smartphone- und Tablet-Gebrauch im Vergleich zu Presseangeboten in den Blick zu nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang BΓΌscher. "Charakteristisch fΓΌr presseΓ€hnliche Angebote sind Texte und stehende Bilder."

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