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Gesetz gegen Hasskriminalität: Justizministerium verteidigt Pläne zur Passwort-Herausgabe


Gesetz gegen Hasskriminalität
Justizministerium verteidigt Pläne zur Passwort-Herausgabe

Von dpa
Aktualisiert am 16.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht zu Medienvertretern: Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass Online-Dienste künftig zur Passwortherausgabe gezwungen werden können.Vergrößern des BildesChristine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht zu Medienvertretern: Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass Online-Dienste künftig zur Passwortherausgabe gezwungen werden können. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)
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Im Kampf gegen Hasskriminalität sollen Polizisten künftig auf Verdacht hin auch Nutzerpasswörter von den Internetdiensten anfordern können. So will es ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Internetverbände sind irritiert. Die Pläne erscheinen weder technisch noch juristisch sinnvoll.

Das Bundesjustizministerium hat umstrittene Pläne verteidigt, wonach Online-Dienste im Kampf gegen Hasskriminalität zur Herausgabe von Passwörtern an Behörden verpflichtet werden sollen. Verbände hatten die Pläne als unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer kritisiert. Es gehe aber nicht um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisierung, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Berlin.

"Um Täter identifizieren zu können, müssen Staatsanwaltschaften von Internetplattformen Daten herausverlangen können, sagte der Sprecher. Im Einzelfall ist es auch erforderlich, auf einen Account zugreifen zu können. Das ist auch heute so nach geltendem Recht."

Der vergangene Woche bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll der besseren Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet dienen. Er sieht unter anderem vor, dass Anbieter von Telemediendiensten – zum Beispiel Websites oder Facebook – sogenannte Bestandsdaten bei Auskunftsersuchen von Behörden herausgeben.

"Dies gilt auch für Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird" – also Passwörter. Die Passwörter werden allerdings von den Diensten grundsätzlich verschlüsselt gespeichert – sie könnten also gar nicht im Klartext an die Behörden ausgehändigt werden.

Das Ministerium betonte am Montag, künftig müsse ein Richter entscheiden, ob ein Passwort angefordert werden dürfe, was eine Verschärfung darstelle. Man gehe auch nur von wenigen Fällen aus, weil Onlinedienste nach europäischem Datenschutzrecht ohnehin verpflichtet seien, Passwörter verschlüsselt zu speichern.

"Dass Staatsanwaltschaften Passwörter von Diensten herausverlangen, wird daher nur in wenigen Fällen künftig geboten sein, zum Beispiel wenn es um Terrorismus-Straftaten geht und es eventuell Möglichkeiten gibt, die Passwörter mit sehr hohem technischen Aufwand zu entschlüsseln", sagte der Sprecher. "Eine solche Pflicht für die Provider, Passwörter zu entschlüsseln, wenn Staatsanwaltschaften sie dazu auffordern, gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben."

Branchenvertreter liefen Sturm gegen die Pläne. "Hier geht es nicht mehr nur um die Bekämpfung von Hasskriminalität, sondern um die Einrichtung umfassender Überwachungsrechte für Staat und Behörden", warnte der Vorsitzende des Verbandes der Internetwirtschaft eco, Oliver Süme, am Montag. Auch der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BDVW) wandten sich gegen das Vorhaben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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