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Kritik an Corona-Warn-App: Anrufer müssen bei Hotline ihren Namen nennen


Völlig anonym? Infizierte Nutzer der Corona-Warn-App müssen Daten angeben

Von t-online, str

07.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Die Corona-Warn-App erfasst anonymisiert Kontakte mit anderen – doch bei der Meldung eines positiven Tests wird es kompliziert.Vergrößern des BildesDie Corona-Warn-App erfasst anonymisiert Kontakte mit anderen – doch bei der Meldung eines positiven Tests wird es kompliziert. (Quelle: Michael Weber/imago-images-bilder)
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Die Corona-Warn-App soll Risikokontakte ermitteln und gleichzeitig die Identität der Nutzer schützen. Doch nach einem positiven Test ist es mit der Anonymität vorbei. Wer sich als infiziert melden will und die Hotline anruft, muss Namen und Kontaktdaten nennen.

Erneut gibt es Kritik an der Umsetzung der Kontaktermittlung mit Hilfe der Corona-Warn-App durch deutsche Gesundheitsbehörden. Wie "Der Spiegel" in einer Vorabmeldung mitteilt, müssen Betroffene ihre Kontaktdaten angeben, wenn sie sich über die Hotline als infiziert melden wollen.

Die App selbst hingegen arbeitet extrem datensparsam. Die Nutzer bleiben vollkommen anonym. Erst im Fall einer durch einen Labortest bestätigten Infektion kommen einige in die Verlegenheit, sich gegenüber Mitarbeitern der Hotline "outen" zu müssen.

Daten werden nach 60 Minuten vernichtet

Wie "Der Spiegel" berichtet, müssen die Anrufer ihren Namen und ihre Telefonnummer angeben. Anschließend wird ihnen ein TAN-Code mitgeteilt, mit dem sie sich in der App als infiziert melden können. Damit soll verhindert werden, dass App-Nutzer mit falschen Infektionsmeldungen Panik verbreiten.

Die Hotline-Mitarbeiter haben den Auftrag, die Angaben der Betroffenen zu prüfen. Die Informationen werden auf Papier notiert und nach höchstens 60 Minuten vernichtet, wie "Der Spiegel" von den App-Betreibern SAP und Telekom erfuhr. Es findet also keine digitale Datenverarbeitung statt.

Es handelt sich dabei um eine Verlegenheitslösung. Das App-Konzept sah ursprünglich vor, dass die Nutzer nach einem positiven Covid-19-Test ein anonymes Verfahren via QR-Code nutzen sollen. Dieses System funktioniert aber nur bei rund der Hälfte der Labore. Ein Viertel der Testeinrichtungen muss erst noch in das System eingebunden werden. Die Telekom arbeitet nach eigenen Aussagen "mit Hochdruck" daran.

Meldepflichtige Krankheit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte die Verantwortlichen zum Nachbessern auf. Das QR-Code-Verfahren sollte möglichst allen Nutzern zur Verfügung stehen. Die App-Einführung stelle "die Akteure des Gesundheitssystems offensichtlich vor große Herausforderungen", sagte er dem "Spiegel". "Eine vollständig pseudonyme Nutzung der App ist aber nur über das automatisierte Meldeverfahren möglich", der Umweg über die Hotline könne hier "nicht mithalten".

Covid-19 ist eine meldepflichtige Krankheit. Das heißt, wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss seine persönlichen Daten und die Daten seiner Kontakte gegenüber den Behörden offen legen. Das gilt auch für Leute, die die Corona-Warn-App nicht nutzen.

Verwendete Quellen
  • "Der Spiegel" Vorabmeldung
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