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Parship-Nutzer können sich Sammelklage anschließen

Von afp, sha

26.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Reklame an einer Haltestelle in Frankfurt (Symbolbild): Aktivisten haben Werbeanzeigen von Parship gegen umgestaltete Plakate von "Polizeiship" getauscht.
Parship-Werbung an einer Haltestelle in Frankfurt: Verträge mit dem Dating-Portal sind nach Ansicht des vzbv fristlos kündbar. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Ab sofort können Nutzer sich einer Klage gegen das Dating-Portal Parship anschließen. Betroffene dürfen auf Hunderte Euro Erstattung von gezahlten Mitgliedsbeiträgen hoffen.

Wer nicht länger parshippen will, kann sich womöglich einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. "Betroffene Parship-Nutzer können nun aktiv werden", erklärte vzbv-Referent Henning Fischer. Eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz sei nun möglich.

Zum Hintergrund: Der vzbv hatte gegen den Online-Dating-Anbieter eine Musterfeststellungsklage erhoben. Diese Klageform ähnelt dem Prinzip der Sammelklage, die man etwa aus den USA kennt. Betroffene können sich der Klage ohne Risiko anschließen. Vorwurf der Verbraucherschützer ist, dass Parship versuche, Verbraucher langfristig in teuren Verträgen zu halten. Die Plattform verlangt für Verträge abhängig von der Mindestlaufzeit zwischen 46 und 80 Euro im Monat.

Das kann sich zu beträchtlichen Summen steigern, vor allem bei automatischer Verlängerung der Verträge. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist das so nicht zulässig. Verträge mit Parship sind nach Ansicht des vzbv fristlos kündbar, erklärten die Verbraucherschützer.

Fristlose Kündigung der Verträge laut vzbv möglich

Grund für die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung sei das besondere Vertrauensverhältnis, das Nutzer zu einer Online-Partnervermittlung haben müssten, denn diese erfragt eine Vielzahl privater Angaben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind solche Verträge fristlos kündbar, für den Bereich der Offline-Partnervermittlung ist dies bereits der Fall.

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An der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg können sich laut vzbv alle Verbraucher beteiligen, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship erworben haben. Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, kann dies vor einer Eintragung ins Klageregister noch tun, erklärte der vzbv weiter.

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Der vzbv bietet auch einen Klage-Check an, mit dem Betroffene prüfen können, ob der eigene Fall zu der Klage passt. Bei Erfolg der Klage können Betroffene dann Ansprüche auf Rückzahlungen anmelden. Bis zur mündlichen Verhandlung kann die Anmeldung wieder zurückgenommen werden.

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