Verbraucherzentrale warnt Selbsternannte Anwälte versenden Massenabmahnungen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Abmahnungen einer angeblichen Anwaltskanzlei aus Gütersloh. In der E-Mail fordern die beiden selbsternannten Rechtsanwälte Zajonc und Ruck eine Zahlung von knapp 40 Euro für die Verletzung von Urheberrechten auf der Video-Plattform Youtube. Die Verbraucherschützer raten, auf keinen Fall zu zahlen.
Die angeschriebenen Internetnutzer sollen sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk bei Youtube angesehen haben, behaupten die Absender, ohne näher auf das betreffende Video einzugehen. Sie geben in dieser Sache vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) tätig zu sein.
Anschreiben ist höchst unseriös
"Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen", so Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen [des Paragrafen 97a Urheberrechtsgesetz]. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell verdientes Geld aus sind."
Absender nicht als Anwälte zugelassen
Die beiden Absender, Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck, sind nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis gelistet, also als Anwälte gar nicht zugelassen. Ein Blick auf die wenig seriös wirkende eigene Homepage der "Kanzlei" verrät, dass sich die beiden Kompagnons auf Urheberrecht und Abmahnwesen spezialisiert haben. Statt einer eigenen offiziellen Adresse ist die Seite unter "http://s503269739.online.de" zu finden. Die in den Kontaktdaten angegebene Adresse "www.kanzlei-zajonc-ruck.de" ist frei erfunden, die Domain ist bislang überhaupt nicht offiziell registriert.
Die Abbildungen der angeblichen Anwälte erinnern zudem an Anzugsmodelle aus dem Katalog, was den Verdacht einer eiligst aus dem Internet zusammenkopierten Seite erhärtet.
Verbraucher, die ein Schreiben der beiden fiktiven Rechtsanwälte erhalten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen, rät die Verbraucherzentrale. Der elektronische Brief gehört in den Papierkorb. Alternativ können Betroffene bei der Polizei Strafanzeige stellen.
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