Strafbar oder legal Darf ich heimlich im Netz des Nachbarn mitsurfen?
Der Nachbar hat ein unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk. Darf man da heimlich mitsurfen oder macht man sich damit strafbar?
Die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLAN-Hotspots ist nicht strafbar, hat das Landgericht Wuppertal entschieden. In dem Fall hatte sich ein Mann mit seinem Notebook mit einem offenen privaten WLAN verbunden, um kostenlos ins Internet zu gelangen.
An diesem Verhalten konnte das Gericht nichts Strafbares erkennen. Der Mann habe weder Daten ausgespäht, noch welche abgefangen, Computerbetrug begangen oder sich Leistungen erschlichen, da es sich um einen Anschluss mit Internet-Flatrate handelte. Wer sich einfach mit einem WLAN-Netz verbinde, könne auch keine vertraulichen Nachrichten abhören oder personenbezogene Daten abrufen.
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Durch die Konfiguration seines Routers und den Verzicht auf Verschlüsselung habe der Betreiber des offenen WLAN bei technischer Betrachtung geradezu den Willen geäußert, dass jedes Gerät in Reichweite sich mit dem Router verbinden darf, so die Richter weiter. Es sei ein Leichtes einzugrenzen, welche Computer sich in ein WLAN einwählen dürfen – etwa durch Verschlüsselung.
- Nachrichtenagentur dpa