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Bundesnetzagentur stoppt Abzocke nach Router-Hacking


Rechnungsschock
Bundesnetzagentur stoppt Abzocke nach Router-Hacking

Von t-online, str

21.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Router mit eingestecktem Netzwerkkabel: Immer wieder gelingt es Betrügern, die Telefonanlagen zu kapern und für teure Auslandsgespräche zu missbrauchen.Vergrößern des BildesRouter mit eingestecktem Netzwerkkabel: Immer wieder gelingt es Betrügern, die Telefonanlagen zu kapern und für teure Auslandsgespräche zu missbrauchen. (Quelle: tommaso79/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Betrüger hacken sich in ungeschützte Router und verursachen dem Besitzer hohe Kosten. Die Bundesnetzagentur kann die Abzocke in einigen Fällen stoppen. Doch die Gefahr besteht weiter.

Die Bundesnetzagentur konnte im Januar nach eigenen Angaben mehrere Abzockversuche durch sogenanntes Router-Hacking in letzter Minute verhindern. Den betroffenen Nutzern seien so "bis zu sechsstellige Schadenssummern" erspart geblieben.

Beim Router-Hacking dringen Internetkriminelle in die Telefonanlagen ein, um "massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call" herzustellen. Anschließend wird dem Opfer eine horrende Rechnung präsentiert. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Betrugsfällen hinzugezogen werden und die Geldforderung untersagen oder Auszahlungen der durch Missbrauch entstandenen Verbindungskosten stoppen.

In einem Fall im Januar sei so ein Gesamtschaden von über 200.000 Euro entstanden, teilte die Behörde mit. Auch eine Stadtverwaltung zählt zu den Geschädigten. Die Angreifer hatten Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern hergestellt. Die Stadtverwaltung sollte dafür mehrere tausend Euro zahlen. Einem anderen Endkunden wurden mehr als 10.000 Euro in Rechnung gestellt. Auch hier wurden die Kosten durch unbemerkte Auslandsgespräche über einen gehackten Router verursacht.

Wie kann man sich schützen?

"In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Alle durch die Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen werden in dieser Liste veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur kann die Verbraucher zwar vor den Kosten schützen. Das Router-Hacking selbst kann sie jedoch nicht verhindern. "Das Hacking von Router- und Telefonanlagen kann jeden treffen", schreibt die Bundesnetzagentur. "Opfer sind einzelne Verbraucher, Selbstständige, Unternehmen oder Behörden."

Auf ihrer Webseite gibt die Behörde Tipps, wie Verbraucher ihre Router und Telefonanlagen schützen können. Nutzer sollten ihre Systeme beispielsweise mit "individuellen und sicheren Passwörtern" absichern und regelmäßige Sicherheits-Updates einspielen. Außerdem empfiehlt die Bundesnetzagentur, nicht benötigte Zielrufnummern zu sperren. Unbeabsichtigte Gespräche ins Ausland oder zu teuren Service-Hotlines können so ausgeschlossen werden. Solche Rufnummer-Sperren lassen sich im Router einrichten. Hier erklären wir, wie das geht. Bestimmte Vorwahlen kann man zudem vom Netzbetreiber sperren lassen.

Im Kampf gegen die Telefonabzocke ist die Bundesnetzagentur auch auf Hilfe der Netzbetreiber angewiesen. Gleichzeitig profitieren die Unternehmen von den Maßnahmen der Regulierungsbehörde, da größerer Schaden verhindert und das Vertrauen der Kunden aufrechterhalten wird. "Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren", heißt es aus der Behörde.

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