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Was kostet ein Testament?
Ein Testament regelt Ihren letzten Willen. Kostenlos ist das aber noch lange nicht. Wir zeigen Ihnen, welche Gebühren beim Verfassen eines Testaments fällig werden.
Wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Wege zur Auswahl: Entweder Sie verfassen es eigenständig – oder mithilfe eines Notars. Beides hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Während Sie sich bei einem eigenständig verfassten Testament um die genauen juristischen Regelungen selbst kümmern müssen, fallen bei einem Notar deutlich höhere Kosten an.
Doch wie hoch sind sie eigentlich? Und welche Kosten kommen bei einem eigenständig verfassten Testament auf mich zu? t-online gibt Ihnen einen Überblick.
Was kostet ein selbstverfasstes Testament?
Sie können Ihren letzten Willen selbst zu Papier bringen, das heißt: ohne Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Für das eigentliche Verfassen kommen dann keine Kosten auf Sie zu. Ein solches Testament birgt ein höheres Risiko, dass es zu Erbstreitigkeiten kommt (siehe unten, Abschnitt "Kosten für Erben").
Und: Ganz kostenlos ist ein selbstverfasstes Testament auch nicht, denn Sie können ein Testament noch von einem Notar beglaubigen lassen. Dieser prüft, ob die Unterschrift unter einem Testament echt ist.
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Für diese Beurkundung verlangt der Notar 0,25 Prozent der vollen Notargebühr – maximal darf er 130 Euro fordern. Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Notargebühren für die Beglaubigung bei verschiedenen Nachlasswerten sind:
Nachlasswert | Beglaubigung von Notar |
---|---|
10.000 Euro | 18,75 Euro |
25.000 Euro | 28,75 Euro |
50.000 Euro | 41,25 Euro |
250.000 Euro | 130 Euro |
Das kostet eine Testamentshinterlegung
Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, lässt der Notar dies auch beim Amtsgericht hinterlegen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.
Wichtig: Ein beglaubigtes Testament können Sie nicht zurückrufen – Sie müssen ein neues erstellen. In diesem Fall werden dann auch nochmals die Kosten für Beglaubigung und Hinterlegung fällig.
Lassen Sie das Testament nicht beglaubigen, können Sie entscheiden, ob Sie das Testament hinterlegen möchten. Dann werden sowohl die 75 Euro fällig, als auch 18 Euro für den Eintrag im Testamentsregister.
Wichtig: Wenn Sie das Testament ändern möchten, müssen Sie es zurückverlangen. Hinterlegen Sie es erneut, werden die Kosten nochmals fällig (siehe Abschnitt "Testament widerrufen").
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Was kostet ein Testament beim Notar?
Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars verfassen möchten, richten sich die Kosten dafür nach der Höhe des Nachlasswertes, dem sogenannten Geschäftswert. Es gilt: je wertvoller der Nachlass, desto höher die Notarkosten.
Außerdem hängt die Gebühr von der Art des Testaments ab. So können Sie ein Einzeltestament anfertigen, ein gemeinschaftliches, etwa gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, oder einen Erbvertrag. Bei einem Einzeltestament wird die volle Notargebühr einfach fällig – bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag die doppelte Summe.
Festgeschrieben sind die Kosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Daher liegen sie auch überall für denselben Geschäftswert gleich hoch.
Nachlasswert | Einzeltestament | Gemeinschaftliches Testament |
---|---|---|
10.000 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
25.000 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
250.000 Euro | 535 Euro | 1.070 Euro |
Gut zu wissen: Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars anfertigen, beglaubigt er auch die Echtheit Ihrer Unterschrift. Die Kosten hierfür sind aber in den Notarkosten enthalten.
Diese Zusatzkosten kommen beim Notar auf Sie zu
Ein Notar lässt das Testament ebenfalls beim Nachlassgericht hinterlegen. Diese Verwahrung kostet Sie pauschal 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.
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Gut zu wissen: Sie können ein Testament auch mithilfe eines Rechtsanwalts anfertigen. Dieser berät Sie zu den genauen Formulierungen, auch steuerliche Fragen kann ein Anwalt beantworten. Allerdings können die Kosten hierfür bisweilen deutlich höher als die Notarkosten sein – und die Kosten für Beglaubigung und Hinterlegung kommen zusätzlich hinzu.
Testament ändern: Wie viel kostet das?
Sie können ein Testament jederzeit ändern. Die Kosten dafür hängen davon ab, ob es privatschriftlich oder beim Notar verfasst wurde.
Wer sein privatschriftliches Testament ändern möchte, hat mehrere Möglichkeiten, die kostenlos sind. Sie können das Testament zum Beispiel durch einen Zusatz ergänzen, der aber unbedingt unterschrieben werden sollte. Alternativ kann man auch eine Ergänzungsurkunde anfertigen. Eine andere Möglichkeit ist es, ein neues Testament aufzusetzen, in dem steht, dass die vorangegangene Urkunde unwirksam ist.
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Wenn Sie ein notarielles Testament ändern möchten, ist das komplizierter. Denn Sie (bzw. Ihr Notar) müssen es aus der Verwahrung beim Nachlassgericht zurückfordern. Damit widerrufen Sie es, so wird es ungültig.
Wollen Sie ein neues Testament beim Notar erstellen, werden erneut die Notarkosten fällig. Dasselbe gilt auch, wenn Sie es mithilfe eines Anwalts erstellen möchten. Auch die Hinterlegung kostet wieder 75 Euro, und für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zahlen Sie erneut.
Welche Kosten kommen auf die Erben zu?
Nicht nur den Erblasser kostet das Vererben – auch auf die Erben kommen einige Kosten zu, die sich meist nach dem Nachlasswert richten. Eine Übersicht:
Testamentseröffnung: Wenn das Testament eröffnet wird, kostet das 100 Euro. Dazu können noch Portokosten oder andere Auslagen kommen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Erbschein: Bei der Höhe der Gebühren für einen Erbschein handelt es sich nicht um einen festgesetzten prozentualen Wert, sondern um eine Staffelung. Hier hängt die Höhe ebenso vom Nettonachlasswert ab.
Testamentsvollstrecker: Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker angeordnet, müssen die Erben ebenfalls die Kosten hierfür tragen – sofern nichts anderes geregelt wurde.
Rechtsstreit: Bei einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Testaments müssen die Beteiligten ebenfalls mit hohen Kosten rechnen, zum Beispiel für Anwälte. Hier spricht man vom sogenannten Prozesskostenrisiko, also wie hoch die Kosten eines möglichen Erbstreits sind. Die Höhe des Risikos hängt vom Geschäftswert ab. Grundsätzlich kommt es eher bei selbstverfassten Testamenten zu Streitigkeiten – wegen unklarer Formulierungen oder Formfehlern. Lesen Sie hier, was Sie beim Verfassen beachten sollten.