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Was kostet ein Testament? Notarkosten, Beglaubigung und Gebühren


Beratung, Beglaubigung, Hinterlegung
Was kostet ein Testament?

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 29.12.2023Lesedauer: 4 Min.
Ältere Frau schreibt (Symbolbild): Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst sein.Vergrößern des BildesÄltere Frau schreibt (Symbolbild): Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst sein. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Ein Testament regelt Ihren letzten Willen. Kostenlos ist das aber nicht. Wir zeigen Ihnen, welche Gebühren beim Verfassen eines Testaments fällig werden.

Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen: Entweder Sie verfassen es eigenständig – oder mithilfe eines Notars. Auch ein Anwalt für Erbrecht kann helfen. Alle Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Während Sie sich bei einem eigenständig verfassten Testament um die genauen juristischen Regelungen selbst kümmern müssen, fallen bei einem Notar und bei einem Rechtsanwalt deutlich höhere Kosten an.

Doch wie hoch sind eigentlich die Kosten für einen Notar? Und welche Ausgaben kommen bei einem eigenständig verfassten Testament auf mich zu? t-online gibt Ihnen einen Überblick.

Was kostet ein selbstverfasstes Testament?

Sie können Ihren letzten Willen selbst zu Papier bringen, das heißt: ohne Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Für das eigentliche Verfassen kommen dann keine Kosten auf Sie zu. Ein solches Testament birgt aber ein höheres Risiko, dass es zu Streitigkeiten kommt, beispielsweise um die Erbfolge.

Und: Ein selbst verfasstes Testament ist nicht unbedingt kostenlos, denn Sie können es auch von einem Notar beglaubigen lassen. Dieser prüft, ob die Unterschrift unter einem Testament echt ist.

Für diese Beglaubigung verlangt der Notar 0,25 Prozent der vollen Notargebühr – maximal darf er 130 Euro fordern. Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Notargebühren für die Beglaubigung bei verschiedenen Nachlasswerten sind:

Nachlasswert Beglaubigung von Notar
10.000 Euro 18,75 Euro
25.000 Euro 28,75 Euro
50.000 Euro 41,25 Euro
250.000 Euro 130 Euro

Das kostet eine Testamentshinterlegung

Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, lässt der Notar dies auch beim Amtsgericht hinterlegen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15,50 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.

Wichtig: Ein beglaubigtes Testament können Sie nicht zurückrufen – Sie müssen ein neues erstellen. In diesem Fall werden dann nochmals die Kosten für Beglaubigung und Hinterlegung fällig.

Lassen Sie das Testament nicht beglaubigen, können Sie ebenfalls entscheiden, ob Sie das Testament hinterlegen möchten. Dann werden sowohl die 75 Euro fällig als auch 15,50 Euro für den Eintrag im Testamentsregister.

Wichtig: Wenn Sie das Testament ändern möchten, müssen Sie es zurückverlangen. Hinterlegen Sie es erneut, werden die Kosten nochmals fällig (siehe Abschnitt "Testament widerrufen").

Was kostet ein Testament beim Notar?

Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars verfassen möchten, richten sich die Kosten dafür nach der Höhe des Nachlasswertes, dem sogenannten Geschäftswert. Es gilt: Je wertvoller der Nachlass, desto höher die Notarkosten.

Der Notar darf seine Gebühren und Auslagen dabei nur nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abrechnen. Davon abweichende Vereinbarungen sind unzulässig (§ 125, 126 GNotKG). Wollen Sie ein einseitiges Testament anfertigen lassen, erhält der Notar die 1,0-fache Gebühr nach Nr. 21200. Für ein gemeinsames Testament mit dem Ehepartner wird die 2,0-fache Gebühr nach Nr. 21100 erhoben.

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispielkosten:

Nachlasswert Einzeltestament Gemeinschaftliches Testament
10.000 Euro 75 Euro 150 Euro
25.000 Euro 115 Euro 230 Euro
50.000 Euro 165 Euro 330 Euro
250.000 Euro 535 Euro 1.070 Euro

Gut zu wissen: Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars anfertigen, beglaubigt er auch die Echtheit Ihrer Unterschrift. Die Kosten hierfür sind in den Notarkosten enthalten.

Diese Zusatzkosten kommen beim Notar auf Sie zu

Ein Notar lässt das Testament ebenfalls beim Nachlassgericht hinterlegen. Diese Verwahrung kostet Sie pauschal 75 Euro. Hinzu kommen noch 15,50 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig. Darüber hinaus gibt es diverse Pauschalen, etwa für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.

Beispielrechnung

Eine Beispielrechnung verdeutlicht, welche Kosten auf Sie zukommen können: Nehmen wir an, Sie haben ein Vermögen von 300.000 Euro zu vererben und möchten das Einzeltestament von einem Notar beurkunden lassen.

  • Dann werden für die Beurkundung alleine 635 Euro fällig.
  • Des Weiteren könnte der Notar ihnen Dokumentenpauschalen für Kopien in Rechnung stellen, nehmen wir an 0,30 Euro für eine farbige Seite und 3 Euro für zehn schwarz-weiße Seiten.
  • Hinzu kommen eine Pauschale von 20 Euro für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
  • Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister von 15 Euro
  • sowie die anfallende Umsatzsteuer von 19 Prozent in Höhe von 127,93 Euro.
  • Ergibt zusammen: 801,23 Euro Notarkosten.

Gut zu wissen: Sie können ein Testament auch mithilfe eines Rechtsanwalts anfertigen. Dieser berät Sie zu den genauen Formulierungen, auch steuerliche Fragen kann ein Anwalt beantworten. Allerdings können die Kosten hierfür bisweilen deutlich höher als die Notarkosten sein – und die Kosten für Beglaubigung und Hinterlegung kommen noch hinzu.

Testament ändern: Wie viel kostet das?

Sie können ein Testament jederzeit ändern. Die Kosten dafür hängen davon ab, ob es privatschriftlich oder beim Notar verfasst wurde.

Wer sein privatschriftliches Testament ändern möchte, hat mehrere Möglichkeiten, die kostenlos sind. Sie können das Testament zum Beispiel durch einen Zusatz ergänzen, der aber unbedingt unterschrieben werden sollte. Alternativ kann man auch eine Ergänzungsurkunde anfertigen. Eine andere Möglichkeit ist es, ein neues Testament aufzusetzen, in dem steht, dass die vorangegangene Urkunde unwirksam ist.

Wenn Sie ein notarielles Testament ändern möchten, ist das komplizierter. Denn Sie (bzw. Ihr Notar) müssen es aus der Verwahrung beim Nachlassgericht zurückfordern. Damit widerrufen Sie es, so wird es ungültig.

Wollen Sie ein neues Testament beim Notar erstellen, werden erneut die Notarkosten fällig. Dasselbe gilt auch, wenn Sie es mithilfe eines Anwalts erstellen möchten. Auch die Hinterlegung kostet wieder 75 Euro, und für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zahlen Sie erneut.

Welche Kosten kommen auf die Erben zu?

Nicht nur den Erblasser kostet das Vererben – auch auf die Erben kommen einige Kosten zu, die sich meist nach dem Nachlasswert richten. Eine Übersicht:

Testamentseröffnung: Wenn das Testament eröffnet wird, kostet das 100 Euro. Dazu können noch Portokosten oder andere Auslagen kommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Erbschein: Bei der Höhe der Gebühren für einen Erbschein handelt es sich nicht um einen festgesetzten prozentualen Wert, sondern um eine Staffelung. Hier hängt die Höhe ebenso vom Nettonachlasswert ab.

Testamentsvollstrecker: Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker angeordnet, müssen die Erben ebenfalls die Kosten hierfür tragen – sofern nichts anderes geregelt wurde.

Rechtsstreit: Bei einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Testaments müssen die Beteiligten ebenfalls mit hohen Kosten rechnen, zum Beispiel für Anwälte. Hier spricht man vom sogenannten Prozesskostenrisiko, also wie hoch die Kosten eines möglichen Erbstreits sind. Die Höhe des Risikos hängt vom Geschäftswert ab. Grundsätzlich kommt es eher bei selbstverfassten Testamenten zu Streitigkeiten – wegen unklarer Formulierungen oder Formfehlern. Lesen Sie hier, was Sie beim Verfassen beachten sollten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • erbrechtsinfo.com
  • advocado.de
  • notar-darmstadt.de
  • ndtv-info.de
  • anwalt.org
  • immoverkauf24.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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