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Bezugsrecht: Definition und wie Sie es berechnen


Basiswissen Aktien
Was ist ein Bezugsrecht und wie funktioniert es?


Aktualisiert am 19.05.2021Lesedauer: 4 Min.
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Ein Mann nutzt eine Trading-App (Symbolbild): Gibt ein Unternehmen neue Aktien heraus, um seine Kassen zu füllen, können Sie von Ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann nutzt eine Trading-App (Symbolbild): Gibt ein Unternehmen neue Aktien heraus, um seine Kassen zu füllen, können Sie von Ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. (Quelle: JGalione/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Bringt ein Unternehmen neue Aktien an den Markt, erhalten die bisherigen Aktionäre in der Regel Bezugsrechte. Was das genau bedeutet und welche Möglichkeiten Sie dadurch haben.

Wenn Sie Aktien eines Unternehmen halten, kann es vorkommen, dass Ihnen eines Tages ein Bezugsrecht gewährt wird. Dann plant die Aktiengesellschaft womöglich eine größere Investition, vielleicht geht es für sie aber auch ums Überleben.

Wir erklären Ihnen, was genau es mit dem Bezugsrecht auf sich hat, warum es gewährt wird – und wann nicht. Außerdem zeigen wir anhand eines Beispiels, wie Sie den Wert Ihres Bezugsrechts berechnen.

Was ist ein Bezugsrecht?

Benötigt ein Unternehmen, das bereits an der Börse notiert ist, weiteres Kapital, kann es zusätzliche Aktien ausgeben und dadurch frisches Geld einnehmen. Mithilfe dieser sogenannten Kapitalerhöhung kann es dann zum Beispiel Investitionen tätigen, aber auch Schulden tilgen.

Für die bisherigen Aktionäre bedeutet das allerdings, dass ihre Anteile am Unternehmen verwässern, weil es nun insgesamt mehr Aktien gibt. Und das wiederum führt dazu, dass ihr Stimmrecht und auch ihr Vermögen abnehmen.

Letzteres geschieht, weil in der Regel der Aktienkurs sinkt. Denn der Preis, zu dem die neuen Aktien ausgegeben werden, liegt unter dem Kurs der alten Aktien.

Kurz gesagt: Für die Altaktionäre ist die Ausgabe zusätzlicher Aktien – auch junge Aktien genannt – zunächst eine Verschlechterung. Um das wieder auszugleichen, gibt es das Bezugsrecht. Es muss in Deutschland gewährt werden, wenn das Kapital durch die neuen Aktien um mehr als zehn Prozent erhöht wird. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Aktiengesetz (AktG).

Wer schon Aktionär des Unternehmens ist, kann mit dem Bezugsrecht sein Stimmrechtsverhältnis und sein Vermögen wahren, wenn er die jungen Aktien kauft. Alternativ kann er auch sein Bezugsrecht verkaufen. So wahrt er allerdings maximal nur sein Vermögen, nicht das Stimmrechtsverhältnis.

Wie funktioniert das Bezugsrecht?

Zunächst muss die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschließen, dass das Grundkapital erhöht werden soll. Sie bestimmt auch den Ausgabekurs der neuen Aktien sowie den Zeitpunkt der Ausgabe.

Ab dann läuft die sogenannte Bezugsfrist. Die Aktionäre müssen sich innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob sie von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen wollen, um neue Aktien zu kaufen – oder ob sie lieber ihr Bezugsrecht verkaufen beziehungsweise ganz darauf verzichten. Ist die Bezugsfrist abgelaufen, werden die neuen neben den alten Aktien an der Börse gehandelt.

Wie viele neue Aktien die bisherigen Aktionäre erhalten können, hängt vom Bezugsverhältnis ab. Liegt es zum Beispiel bei vier zu eins, können sie für vier alte Aktien eine neue erwerben (Berechnung siehe nächster Abschnitt).

Wie berechne ich den Wert des Bezugsrechts?

Der Wert des Bezugsrechts wird auf Basis der bisherigen Aktienanteile, dem alten Aktienkurs und dem Bezugskurs für neue Aktien bestimmt. Zunächst müssen wir das Bezugsverhältnis errechnen. Es ergibt sich auf zwei Arten: entweder aus dem Verhältnis von altem Grundkapital zum erhöhten Kapital oder aus dem Verhältnis von altem Aktienbestand zur Anzahl der neuen Aktien.

Beispiel: Nehmen wir an, eine Firma plant eine Investition und will dafür das Grundkapital von 56 Millionen Euro um 14 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro erhöhen. Daraus ergibt sich ein Bezugsverhältnis von vier zu eins (56 Millionen / 14 Millionen = 4).

Um den Wert des Bezugsrechts zu errechnen, müssen wir außerdem den Kurs der alten Aktie und den Kaufpreis der neuen Aktie kennen. Nehmen wir an, der aktuelle Kurs liegt bei 20,50 Euro und die neuen Aktien sollen für 18 Euro am Markt herausgegeben und verkauft werden.

Der Wert des Bezugsrechts lässt sich nun mit folgender Formel bestimmen:

(Kurs der alten Aktie - Kaufpreis der neuen Aktie) / (Bezugsverhältnis + 1)

Für unser Beispiel hieße das: (20,50 Euro - 18 Euro) / (4 / 1 + 1) = 0,50 Euro

Das Bezugsrecht einer Aktie wäre in diesem Fall rein rechnerisch 50 Cent wert. Der Wert ist vor allem dann wichtig, wenn Sie Bezugsrechte verkaufen wollen. Halten Sie 100 Aktien, bekämen Sie für Ihr Bezugsrecht 50 Euro. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen theoretischen Einstandswert. Denn letztlich werden Bezugsrechte an der Börse gehandelt, wo Angebot und Nachfrage den Preis beeinflussen.

Können Bezugsrechte ausgeschlossen werden?

Ein Bezugsrechtsausschluss ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Durch den Verkauf neuer Aktien darf das Grundkapital um nicht mehr als zehn Prozent steigen.
  • Der Ausgabepreis der Neuaktien darf nicht stark unter dem aktuellen Aktienkurs liegen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann es mehrere Gründe geben, warum die Hauptversammlung ein Bezugsrecht ausschließt. Diese können zum Beispiel sein:

  • Die Aktiengesellschaft will mithilfe der Kapitalerhöhung eine andere Firma übernehmen.
  • Die neuen Aktien sind ausschließlich Belegschaftsaktien.
  • Die neuen Aktien sind nur dafür gedacht, um an einer ausländischen Börse gehandelt zu werden.

Was gilt steuerlich beim Verkauf von Bezugsrechten?

Ob der Gewinn, den Sie erzielen, wenn Sie Bezugsrechte verkaufen, der Abgeltungsteuer unterliegt, hängt davon ab, wann Sie die entsprechenden Altaktien gekauft haben.

Geschah das vor 2009, ist der Verkauf der Aktien selbst nicht steuerpflichtig und damit auch nicht der Verkauf von Bezugsrechten. Haben Sie die Altaktien ab 2009 gekauft, ist ein Veräußerungsgewinn mit den Bezugsrechten abgeltungssteuerpflichtig, weil auch der Verkauf der Aktien steuerpflichtig ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • finanztreff.de
  • Wirtschaftslexikon Gabler
  • financescout24.de
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