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Winterreifenpflicht: Die 13 wichtigsten Fragen und Antworten


Was die Winterreifenpflicht wirklich bedeutet

Von adac, t-online, mab

Aktualisiert am 01.11.2021Lesedauer: 3 Min.
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Der ADAC hat getestet: Das sind die besten Winterreifen. (Quelle: t-online)
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Was genau besagt die Winterreifenpflicht? Für welche Fahrzeuge gilt sie? Welche Ausnahmen gibt es? Und sind im Winter auch Allwetterreifen erlaubt? Hier finden Sie die 13 wichtigsten Antworten.

Was sagt die Winterreifen-Verordnung aus?

Die situative Winterreifenpflicht besagt: Bei winterlichen Verhältnissen müssen Winterreifen am Auto aufgezogen sein – also bei Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis. Sommerreifen sind dann verboten. Schneit es etwa im April, dann sind Winterreifen nötig. Und ist es im Dezember trocken, dann sind sie nicht nötig. Allerdings: Schon bei Temperaturen von plus 7 Grad sind Winterreifen deutlich besser und sicherer als Sommerreifen.

Welches Symbol kennzeichnet einen Winterreifen?

Lange Zeit wurden Winterreifen mit einem Kürzel wie "M&S" oder "M+S" (steht für Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Aber nicht alle Reifen mit so einem Kürzel sind wiederum echte Winterreifen. Seit dem 1. Januar 2018 gefertigte Winterreifen müssen deshalb das "Alpine-Symbol" tragen, das einen Berg und eine Schneeflocke zeigt. Reifen, die nur das "M&S"-Kürzel tragen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 im Winter gefahren werden.

Welches Bußgeld kosten Verstöße?

Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Behindert man andere (etwa, weil das Auto im Verkehr liegen bleibt), steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind 100 Euro fällig. Bei einem Unfall werden es 120 Euro.

Auch der Halter des Fahrzeugs kassiert einen Flensburg-Punkt und zahlt ein Bußgeld – und zwar gleich 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind. Außerdem drohen Probleme mit der Kfz-Versicherung (siehe unten).

Wann sind neue Winterreifen fällig?

Der Gesetzgeber schreibt eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vor. Empfohlen wird eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Nach etwa sechs Jahren sollte ein Experte beurteilen, ob ein älterer Reifen noch tauglich ist.

Wie alt ein Reifen ist, zeigt die DOT-Codierung auf seiner Flanke. Die letzten vier Ziffern am Ende der DOT-Codierung verraten das Herstellungsdatum. Die ersten beiden Zahlen stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Jahr. Ein Beispiel: "0818" bedeutet, dass der Reifen in der achten Kalenderwoche des Jahres 2018 gefertigt wurde.

Gibt es einen fest definierten Zeitraum für Winterreifen?

Nein, denn die Pflicht ist situativ (siehe oben). Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Ein Zeitraum wie zum Beispiel von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird aber allgemein empfohlen.

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

An Lkw und Bussen sind Winterreifen nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Pflicht ganz ausgenommen. Sie haben meist Reifen mit grobstolligem Profil, die für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen oder Quads.

Welche Auswirkungen hat ein Unfall auf die Kfz-Versicherung?

Fahren Sie bei Winterwetter auf Sommerreifen und verursachen dadurch einen Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit erheblich kürzen. Folgen drohen auch bei der Haftpflichtversicherung: Es kann zu einer Mithaftung kommen.

Gilt die Pflicht für Anhänger?

Anhänger müssen nicht mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet werden, der ADAC rät aber dringend dazu.

Gilt die Pflicht für Motorräder?

Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Denn zum einen gibt es kaum Reifen auf dem Markt, die eine entsprechende Kennzeichnung haben. Zum anderen lassen Motorradfahrer ihr Bike im Winter sowieso weitgehend stehen.

Was gilt bei einer Reifenpanne?

Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Die Fahrt darf zunächst vorsichtig fortgesetzt werden. Bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.

Darf ein Fahrzeug mit Sommerreifen im Winter an der Straße geparkt werden?

Ja. Nur wenn das Fahrzeug auch gefahren wird, droht eine entsprechende Sanktion.

Was gilt im Ausland?

Wer im Ausland gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen: in Österreich im Extremfall mit bis zu 5.000 Euro. Dort müssen Autos von Anfang November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen, in Deutschland sind lediglich 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Regel-Geldbuße liegt bei 35 Euro. In Tschechien kosten Verstöße bis zu 92 Euro. In Frankreich kassiert die Polizei 135 Euro, in Italien 338 Euro.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • dpa
  • Eigene Recherche
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