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Warum Sie nicht an Auslandslotterien teilnehmen sollten


El Gordo, EuroMillions und Co.
Warum Sie nicht an Auslandslotterien teilnehmen sollten

Von dpa, t-online, jb

Aktualisiert am 27.12.2019Lesedauer: 1 Min.
El GordoVergrößern des BildesGlücksspiel: Die Weihnachtslotterie "El Gordo" ist in Spanien ein großes Event. (Quelle: Susana Vera/Reuters-bilder)
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Die spanische Weihnachtslotterie lockt mit dicken Gewinnen. Auch in Deutschland wird dafür geworben, bei "El Gordo" sein Glück zu versuchen. Doch wer von Deutschland aus mitmacht, begibt sich in eine rechtliche Grauzone.

Die hohen Summen vieler Auslandslotterien klingen verlockend. Also warum nicht einfach mitspielen? Dank Internet und Co. scheint dies heutzutage einfach auch von Zuhause aus möglich zu sein. Allerdings lauern hier auch Fallstricke, denn es stellt sich die Frage, inwieweit es sich um die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel handelt. Darauf weist Karolina Wojtal hin, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. "Für die Kunden bedeutet dies eine unbefriedigende Rechtsunsicherheit."

Staatliche Institution oder Straftat?

Wer sein Los nicht selbst im Spanienurlaub erworben hat, kann es bei einigen Online-Plattformen kaufen. Dabei handele es sich aber nicht um in Deutschland staatlich anerkannte Glücksspielanbieter, erläutert Wojtal.

Allerdings steht nach Kritik an den deutschen Vorgaben seitens der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs eine Neuregelung aus. Zuletzt wurde im März 2017 eine Novelle des Glücksspielstaatsvertrags ausgehandelt – danach waren aber nicht mehr alle Bundesländer bereit, sie mitzutragen.

Grundsätzlich ist die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel in Deutschland strafbar. Für nicht erlaubte Lotterien gibt es aber einen eigenen Paragrafen, der die Teilnahme nicht explizit unter Strafe stellt.

Keine offizielle Teilnahme möglich

Bei "El Gordo" komme ein weiterer Punkt hinzu: Eine Online-Teilnahme sei nach den Teilnahmebedingungen gar nicht offiziell möglich, erklärt Wojtal. Es sei zwar richtig, dass es in der Vergangenheit bereits Gewinner aus Deutschland gab und dieser Gewinn auch ausgezahlt wurde. Mit einem Online-Wettschein habe der Spieler aber keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Auszahlung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • EVZ-Warnung vor Betrugsmasche mit Lotterie-Gewinnversprechen
  • Glücksspielanbieter mit einer Erlaubnis aus Deutschland
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