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E-Auto: Hunderte Euro mit CO2-Einsparung verdienen – so geht's | Elektroauto


Seit Jahresbeginn möglich
So verdienen Sie jährlich Hunderte Euro mit Ihrem E-Auto

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 20.02.2022Lesedauer: 4 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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E-Auto an der Ladestation (Symbolbild): Mit dem E-Auto können Besitzer Geld verdienen.Vergrößern des Bildes
E-Auto an der Ladestation (Symbolbild): Mit dem E-Auto können Besitzer Geld verdienen. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn-bilder)

Es ist ein netter Nebenverdienst ohne viel Aufwand: Halter von rein elektronischen Autos können Hunderte Euro im Jahr kassieren, wenn sie ihre CO2-Einsparung verkaufen. Wie das geht und was Sie beachten sollten.

Wer ein E-Auto kauft, tut was fürs Klima? Richtig, aber wenig überraschend. Was viele dagegen nicht wissen: Sie können mit einem Elektrowagen auch bares Geld verdienen. Möglich macht das seit Kurzem der Handel mit Emissionszertifikaten.

Nachdem bislang nur Firmen, die CO2 einsparen, diese Rechte verkaufen durften, können das seit Januar 2022 auch Privatleute tun. Zumindest wenn sie ein E-Auto oder E-Leichtfahrzeug besitzen. Denn was Sie mit diesen an Treibhausgasen einsparen, kann andernorts helfen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Für E-Auto-Halter können dabei Hunderte Euro jährlich herausspringen.

Wir erklären, wie Sie das anstellen, was für die Einnahmen bei der Steuer gilt und warum Sie überhaupt Geld mit Ihrem E-Auto verdienen können.

Wie verkaufe ich meine CO2-Einsparung?

Damit Sie Ihre eingesparten CO2-Emissionen zu Geld machen können, müssen Sie als Halter im Fahrzeugschein Ihres E-Autos oder elektronischen Leichtfahrzeugs stehen. Mit Letzterem sind etwa E-Roller gemeint. Den Fahrzeugschein müssen Sie dann bei einem Dienstleister hochladen und sich dort registrieren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Auch bei Gebrauchtwagen ist dieser Schritt möglich – allerdings nur einmal im Jahr. Hat Ihr Vorbesitzer bereits eingesparte Treibhausgase verkauft, müssen Sie bis zum nächsten Jahr warten. Hybrid-Fahrzeuge können nicht registriert werden.

Aktuell gibt es rund 30 Anbieter, die CO2-Einsparungen ankaufen und diese gebündelt an Unternehmen weiterverkaufen, die selbst nicht genug CO2 eingespart haben (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Anbieter sind beispielsweise geld-fuer-eauto.de, carbonify.eu und fairnergy.org. Die Dienstleister registrieren Ihr Fahrzeug auch für Sie beim Umweltbundesamt. Dadurch wird sichergestellt, dass Emissionen nicht mehrfach verkauft werden.

Laut der Zeitschrift "Finanztest" zahlen Ihnen die Anbieter entweder einen fixen Betrag oder eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös, den sie von CO2-intensiven Unternehmen einstreichen. Es gibt aber auch Anbieter, die die Auszahlung ganz oder teilweise spenden, kostenlosen Ökostrom anbieten oder Bäume pflanzen (mehr zur Wahl des richtigen Anbieters unten).

Wer kauft meine CO2-Einsparung?

Ihre eingesparten Treibhausgase landen letztendlich bei Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, ihre eigenen Emissionen jedes Jahr um einen bestimmten prozentualen Mindestanteil zu senken. Dieser Anteil nennt sich Treibhausgasminderungsquote oder kurz: THG-Quote. Sie gilt vor allem für Unternehmen, die Diesel oder Benzin verkaufen.

Schafft es beispielsweise eine Mineralölfirma nicht, die geforderte Quote von sich aus zu erreichen, kann sie CO2-Einsparungen anderer kaufen – seit Jahresbeginn etwa auch von E-Auto-Haltern. Die THG-Quote lag 2020 bei 6 Prozent und soll bis 2030 stetig auf 25 Prozent steigen.

Wie viel kann ich mit Emissionshandel verdienen?

Je nach Anbieter werden aktuell zwischen 250 und rund 400 Euro im Jahr ausgeschüttet. Der Auto Club Europa (ACE) erwartet, dass die Beträge bis 2030 auf einem ähnlichen Niveau bleiben.

Die Art der Prämie kann aber unterschiedlich ausfallen. So gibt es Anbieter, die gar kein Geld zahlen, sondern die Erlöse an gemeinnützige Organisationen spenden.

Verkaufen Sie Ihre CO2-Einsparung nicht selbst, erledigt das der Staat. Er versteigert dann die nicht genutzten Mengen.

Gut zu wissen: Das Bundesumweltministerium schätzt den durchschnittlichen Stromverbrauch eines reinen E-Autos im Jahr 2022 auf 2.000 Kilowattstunden. Daraus ergibt sich eine CO2-Einsparung von 862 Kilogramm, die Sie handeln können.

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

E-Auto-Halter, die ihre CO2-Einsparung verkaufen wollen, sollten nicht den erstbesten Anbieter wählen. Laut ACE sollten Sie vorsichtig sein, wenn Dienstleister besonders lange Vertragsbindungen oder Festbeträge vorsehen. Denn sollten die Preise am Markt steigen, profitiert davon dann nur der Anbieter selbst.

Positiv seien Angebote zu sehen, die neben einer garantierten Mindestauszahlung einen zusätzlichen Gewinn bieten. Auch Händler, die die Höhe ihrer Provision transparent machen, bewertet der ACE als seriös.

Auch die Art des Erlöses spielt eine Rolle. "Sie müssen sich entscheiden, ob Sie eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös haben möchten, einen vorab definierten festgelegten Betrag oder ob Sie die komplette Zahlung beziehungsweise Teile davon an Energieprojekte spenden wollen", heißt es in "Finanztest".

Bis wann muss mein E-Auto registriert sein?

Für die Registrierung beim Umweltbundesamt gilt der 28. Februar des Folgejahres als Frist. Weil sich darum der Dienstleister kümmert und nicht Sie selbst, sollten Sie ihm ausreichend Vorlaufzeit dafür geben.

Empfehlenswert ist, sich bis spätestens Ende des Jahres einen Anbieter zu suchen. Sollten Dienstleister auf deutlich kürzere Meldefristen bestehen, ist von diesen eher abzuraten.

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Das kommt darauf an, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben oder nicht – und darauf, wie hoch Ihr Einkommen insgesamt ist.

Liegen Ihre Einkünfte inklusive der Zahlung für das eingesparte CO2 unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Verheiratete 19.968 Euro), zahlen Sie gar keine Steuern.

Das gilt für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige

Haben Sie höhere Einnahmen und sind Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte (weder aus selbstständiger Arbeit noch aus zum Beispiel Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Nebeneinkünfte für Sie bis zu einem Betrag von 410 Euro im Jahr steuerfrei.

Für Arbeitnehmer mit weiteren Einkünften gilt eine Steuerfreigrenze von 255,99 Euro. Das heißt, sollten Sie auch nur 1 Cent mehr an Ihrer CO2-Einsparung verdienen, ist die gesamte Zahlung steuerpflichtig und erhöht Ihr Gesamteinkommen. Gleiches gilt für Rentner, Vermieter oder Kapitalanleger ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die mit ihrem Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.

Bei Selbstständigen gilt die Zahlung für eingesparte CO2-Emissionen als steuerpflichtige Betriebseinnahme – und zwar vom ersten Euro an.

Verwendete Quellen
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • gesetze-im-internet.de: 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Bundesumweltministerium: Bekanntmachung des Schätzwertes der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms für ein reines Batterieelektrofahrzeug
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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