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Weihnachtsgeld für Beamte? Regelungen in den Bundesländern


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Sonderzahlung
Bekommen Beamte Weihnachtsgeld?


Aktualisiert am 21.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Frau bei der Arbeit: Weihnachtsgeld für Beamte ist nicht bundeseinheitlich geregelt.Vergrößern des Bildes
Frau bei der Arbeit: Weihnachtsgeld für Beamte ist nicht bundeseinheitlich geregelt. (Quelle: Kerkez/getty-images-bilder)
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Wenn die Adventszeit naht, kann sich so mancher Arbeitnehmer über ein Extra zum Gehalt freuen: das Weihnachtsgeld. Doch wie sieht das eigentlich bei Beamten aus?

Für manche Angestellten ist schon ein paar Wochen vor Heiligabend Bescherung. Denn dann landet bei ihnen das Weihnachtsgeld auf dem Konto. Fast 86 Prozent der Tarifbeschäftigten bekommen nach Angaben des Statistischen Bundesamts diese zusätzliche Zahlung, im Schnitt 2.987 Euro. Wie aber sieht es bei Beamten aus? Bekommen auch sie Weihnachtsgeld?

Streng genommen nein. Beamte erhalten kein Weihnachtsgeld im herkömmlichen Sinne. Stattdessen gibt es für einige von ihnen eine jährliche Sonderzahlung, die in ihrer Funktion dem Weihnachtsgeld von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft entspricht. Das ist allerdings abhängig vom Bundesland. Für Bundesbeamte wird die jährliche Sonderzahlung von fünf Prozent der Jahresbezüge im Dezember seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr überwiesen.

Stattdessen wurde sie in zwei Stufen in das Grundgehalt integriert. Dieses stieg zunächst zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent und zum 1. Januar 2012 um 2,44 Prozent. Die Jahressonderzahlung ist seitdem also in den monatlichen Bezügen enthalten.

Weihnachtsgeld für Beamte? Die Regeln nach Bundesländern

Wie aus der Broschüre "Monitor öffentlicher Dienst 2024" hervorgeht, haben folgende Bundesländer die Sonderzahlung zum Jahresende ebenfalls in das Grundgehalt von Beamten integriert:

  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen

Diese Regelungen haben die übrigen Bundesländer getroffen:

  • In Sachsen wurde die Jahressonderzahlung 2011 komplett gestrichen.
  • Bayern gewährt seinen Beamten bis zur Besoldungsgruppe A11 eine Sonderzahlung in Höhe von 70 Prozent ihres Monatsgehalts, alle anderen erhalten 65 Prozent ihres Monatsgehalts.
  • In Berlin erhalten Beamte der Besoldungsgruppen A5 bis A9 einmalig 1.550 Euro, alle anderen 900 Euro.
  • Brandenburg hat das Grundgehalt um 21 Euro aufgestockt, bei Anwärtern um 10 Euro.
  • Bremen leistet sozial gestaffelte Sonderzahlungen: 1.500 Euro für die Besoldungsgruppen A5 und A6, 1.200 Euro für die Besoldungsgruppen A7 und A8, 900 Euro für die Besoldungsgruppe A9, 710 Euro für die Besoldungsgruppen A10 und A11.
  • Hessen gewährt eine monatliche Auszahlung in Höhe von fünf Prozent eines Monatsgehalts.
  • In Mecklenburg-Vorpommern bekommen Beamte der Besoldungsgruppen A1 bis A9 38,001 Prozent der Dezemberbezüge, Beamte der Besoldungsgruppen A10 bis A12 33,3 Prozent und alle übrigen 29,382 Prozent.
  • In Niedersachsen steht Beamten der Besoldungsgruppen A5 bis A8 eine Jahressonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro zu, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten 500 Euro, Anwärter 250 Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten Beamte in Niedersachsen zudem 250 Euro, bei drei und mehr Kindern 500 Euro zusätzlich.
  • Sachsen-Anhalt gewährt drei Prozent des Grundgehalts, jedoch mindestens 600 Euro in den Besoldungsgruppen A4 bis A8 und mindestens 400 Euro in den übrigen Besoldungsgruppen. Anwärter erhalten mindestens 200 Euro Sonderzahlung.
  • In Schleswig-Holstein bekommen Beamte bis zur Besoldungsgruppe A10 660 Euro. Zusätzlich zahlt das Land Beamten mit Kindern 400 Euro pro Kind.
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