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Witwenrente: Steht sie auch Unverheirateten zu?


Rentenfrage
Bekommen auch Unverheiratete Witwenrente?


Aktualisiert am 11.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Älteres Paar blickt in die Ferne (Symbolbild): Eheleute können nach dem Tod des Partners Witwenrente erhalten. Gilt das auch für Unverheiratete?Vergrößern des Bildes
Älteres Paar blickt in die Ferne (Symbolbild): Eheleute können nach dem Tod des Partners Witwenrente erhalten. Gilt das auch für Unverheiratete? (Quelle: Ridofranz)

Regelmäßig beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bekommt meine Partnerin nach meinem Tod Witwenrente?

Stirbt ein Partner, ist das für den Hinterbliebenen nicht nur schmerzhaft, sondern führt mitunter auch zu finanziellen Problemen. Die Witwenrente soll dieses Risiko abmildern. Doch habe ich auch einen Anspruch auf die Leistung, wenn es keinen Trauschein gab? Diese Frage stellte sich ein Leser, der zwar seit 15 Jahren mit seiner Partnerin liiert, aber eben nicht verheiratet ist.

"Ein Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente haben Versicherte, wenn sie neben den weiteren Voraussetzungen mindestens ein Jahr mit dem verstorbenen Partner verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft liiert waren", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.

"Da Sie und Ihre Partnerin ohne Trauschein zusammenleben, werden Sie aufgrund der fehlenden Heirat nach dem Tod des jeweils anderen nicht den Status einer Witwe oder eines Witwers erlangen. Eine Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit nicht möglich." Welche Bedingungen Sie noch erfüllen müssen, um Witwenrente zu erhalten, lesen Sie hier.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.

Recht ähnlich liegt der Fall einer t-online-Leserin, die ebenfalls unverheiratet ist, mit ihrem Partner aber ein gemeinsames Kind hat. Auch ein Haus hat das Paar zusammen gebaut. Es handelt sich also um eine eheähnliche Gemeinschaft. Ändern diese Umstände etwas am Anspruch auf Witwenrente?

Nicht für die Partnerin, aber immerhin für das Kind, erklärt Manthey. "Ihr gemeinsames Kind kann bis zum 18. Lebensjahr eine Halbwaisenrente erhalten, wenn Ihr Partner der Kindsvater ist und selbst mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat", so der Experte. Mehr zur Halbwaisenrente lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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