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Rente im Juli: Höhere Zahlungen bei Altersrente, Witwenrente und EM-Rente


Höhere Zahlungen und neue Freibeträge
Das ändert sich im Juli bei der Rente


Aktualisiert am 30.06.2025 - 11:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Rentnerpaar prüft seine Finanzen: Im Juli ändert sich in der Regel die Rentenhöhe.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar prüft seine Finanzen: Im Juli ändert sich in der Regel die Rentenhöhe. (Quelle: Miljan Živković/getty-images-bilder)
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Im Juli 2025 dürfen sich viele Rentner auf mehr Geld freuen: Neben einer Rentenanpassung steigen auch die Freibeträge für Hinterbliebene.

Zum 1. Juli 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die Millionen Rentnerinnen und Rentner betreffen. Neben der Erhöhung bei der Altersrente profitieren auch Hinterbliebene und Erwerbsgeminderte von Verbesserungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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Altersrente steigt

Wie in jedem Jahr wird die gesetzliche Rente im Juli angepasst. Dieses Mal fällt die Steigerung mit plus 3,74 Prozent höher aus als die Inflation. Ein Beispiel: Wer bislang 1.000 Euro brutto monatlich erhielt, bekommt künftig 1.037,40 Euro. Wichtig zu wissen: Diese Erhöhung unterliegt der vollen Steuerpflicht. Das kann dazu führen, dass manche Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen

Sind Sie als Rentner zu einer Steuererklärung verpflichtet, haben Sie nicht mehr viel Zeit, diese einzureichen. Letzter Abgabetermin für die Steuererklärung 2024 ist 2025 wieder der 31. Juli. Ein Tipp: Wer Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein nutzt, kann die Abgabefrist bis Ende April 2026 verlängern.

Mehr für Witwen und Witwer

Auch die Witwen- und Witwerrenten steigen um 3,74 Prozent. Parallel wird der Freibetrag für eigenes Einkommen erhöht, damit Hinterbliebene mehr dazuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Konkret steigt dieser Freibetrag von bisher 1.038,50 Euro netto im Monat auf 1.076,86 Euro.

Darüber hinaus erhalten bestimmte Hinterbliebene, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen Zuschlag, der ebenfalls angepasst wird. Dieser Zuschlag fällt höher aus, wenn der verstorbene Partner keine eigene Rente bezogen hat und bei seinem Tod jünger als 65 Jahre und acht Monate war.

Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente

Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen sich ebenfalls über ein Plus freuen: Diese Rentenart steigt auch um 3,74 Prozent. Außerdem bleibt wie bei der Hinterbliebenenrente der Zuschlag bestehen, der seit 2024 gezahlt und nun ebenfalls entsprechend erhöht wird. Hintergrund dieser Zuschläge ist, dass Erwerbsgeminderte oft von früheren Rentenverbesserungen nicht profitiert haben und diese Benachteiligung ausgeglichen werden soll.

Opferrente wird angehoben

Für ehemalige politische Gefangene der DDR gibt es ebenfalls mehr Geld: Die sogenannte Opferrente steigt ab Juli 2025 von bisher 330 Euro auf 400 Euro pro Monat. Damit soll ein Stück weit zusätzliche finanzielle Anerkennung geschaffen werden.

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