t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Gesetzliche Rente, Witwenrente, Betriebsrente: Was gilt bei der Steuer?


Rentenfrage
Was gilt bei der Steuer, wenn ich mehrere Renten beziehe?


Aktualisiert am 29.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Rentnerin sichtet mehrere Dokumente: Für unterschiedliche Renten können unterschiedliche Steuerregeln gelten.Vergrößern des Bildes
Rentnerin sichtet mehrere Dokumente: Für unterschiedliche Renten können unterschiedliche Steuerregeln gelten. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Gelten bei mehreren Renten auch mehrere Steuerfreibeträge?

Wer Rente bezieht, zahlt darauf seit 2005 Steuern – allerdings nur auf einen Teil. Denn es gibt einen sogenannten Rentenfreibetrag, der von dem Jahr abhängt, in dem Sie in Rente gehen. Dabei gilt: Je später die gesetzliche Altersrente startet, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen. Doch wird der Freibetrag berechnet, wenn man mehrere Renten gleichzeitig erhält?

Diese Frage stellt sich ein t-online-Leser, der zurzeit drei Renten bezieht, die aber zu unterschiedlichen Zeiten bewilligt wurden: eine Witwerrente, eine Betriebsrente und die gesetzliche Rente. Er möchte wissen: "Wie berechnet sich der Freibetrag aller Renten, wenn ich für 2022 erstmals eine Steuererklärung mache?"

Rentenbesteuerung: Besondere Regel bei Witwenrente

Grundsätzlich gilt: "Für jede Rente wird ein separater Rentenfreibetrag berechnet, je nachdem, wann die Rente begann", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. Die nachgelagerte Besteuerung betreffe nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten, also die Witwer- oder Witwenrente.

Nachgelagert bedeutet das, dass Sie erst im Ruhestand Steuern auf Ihre Rente zahlen. Das ist in der Regel vorteilhaft, da die Einkünfte im Alter normalerweise geringer sind und der Steuersatz entsprechend niedriger ausfällt.

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de

"Bei einer Erwerbsminderungsrente ist für den steuerpflichtigen Anteil wie bei den Altersrenten das Jahr des Rentenbeginns maßgebend", erklärt Karbe-Geßler. "Die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab."

Werde Witwer- oder Witwenrente gezahlt, ohne dass der Verstorbene bereits selbst in Rente war, entscheide der tatsächliche Rentenbeginn des Hinterbliebenen über den steuerlichen Rentenfreibetrag. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch der steuerfreie Teil Ihrer Rente je nach Jahr des Rentenbeginns ausfällt:

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Karbe-Geßler weist allerdings darauf hin, dass es bei Hinterbliebenenrenten zu abweichenden Werten kommen könne, weil zusätzliches Einkommen angerechnet werde. Lesen Sie hier, welches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.

"Bei der Betriebsrente gibt es den Versorgungsfreibetrag. Auch der wird nach dem Beginn der Betriebsrente berechnet", so die Expertin. "Der restliche Betrag ist steuerlich ein Versorgungsbezug, der wie Arbeitslohn vom ehemaligen Arbeitgeber lohnversteuert wird." Das heißt, die abgeführte Lohnsteuer wird Ihnen dann später angerechnet, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website