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DDR-Rente: Freiwillige Zusatzrente (FZR) – wo finde ich meine Beiträge?


Rentenfrage
Freiwillige Zusatzrente: Wo finde ich meine Beiträge?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

04.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rentner prüft seine Finanzen (Symbolbild): In der DDR konnten Beschäftigte Rentenansprüche aus verschiedenen Versorgungssystemen erwerben.Vergrößern des Bildes
Rentner prüft seine Finanzen (Symbolbild): In der DDR konnten Beschäftigte Rentenansprüche aus verschiedenen Versorgungssystemen erwerben. (Quelle: Zinkevych/Getty Images)

Jeden Samstag beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wo kann ich sehen, ob ich Beiträge in die FZR gezahlt habe?

Arbeitnehmer in der DDR hatten mehrere Möglichkeiten, Rentenansprüche zu erwerben. Neben den Einzahlungen in die Sozialversicherung konnten sie auch Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) entrichten. Zusätzlich gab es verschiedene Sonder- und Zusatzversorgungsrenten, etwa die sogenannte Intelligenzrente für Ingenieure. Da kann man schnell den Überblick verlieren, woher nun genau welcher Rentenanspruch kommt.

So geht es auch einem t-online-Leser, der 1978 damit begann, Beiträge zur FZR zu zahlen. Er fragt sich, wie er nachvollziehen kann, in welcher Höhe die Einzahlungen berücksichtigt wurden. Zusätzlich seien ihm Beschäftigungszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (kurz AAÜG) anerkannt worden. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer Intelligenzrente oder anderen Zusatzrenten aus der DDR.

Zusatzrente der DDR: SV-Buch gibt Auskunft

"Ob Sie Beiträge zur FRZ entrichtet haben und in welcher Höhe diese Beiträge gezahlt wurden, ist aus Ihrem grünen SV-Buch ersichtlich", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Der im SV-Buch eingetragene Verdienst für die FZR ist in Ihrem Versicherungsverlauf mit der Abkürzung FZR gekennzeichnet."

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Die Zahlung von Beiträgen zur FZR sei nicht abhängig vom Lebensalter gewesen, sondern von der Höhe des damaligen Einkommens. "Bis zum 30. Juni 1990 konnten in der Sozialversicherung der DDR die Löhne und Gehälter nur bis zu 600 Mark monatlich versichert werden", so die Expertin weiter. "Ab März 1971 gab es die Möglichkeit, für das über 600 Mark liegende Entgelt Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zu zahlen."

Auch dass der Leser als Ingenieur Teil des Zusatzversorgungssystems der DDR gewesen sei, müsse sich im Versicherungsverlauf widerspiegeln. "Wir empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihre Rentenberechnung einschließlich der in Ihrem Versicherungsverlauf gespeicherten Daten erklären zu lassen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, vor Ort die Überprüfung Ihrer Rente zu beantragen", sagt Sennewald.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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