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Im Alter finanziell abgesichert
Nachteile der Rürup-Rente – verständlich erklärt

t-online, Jana Lippmann

Aktualisiert am 16.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 134959653Vergrößern des BildesDie Vor- und Nachteile einer Rürup-Rente sollten Sie abwägen. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de/imago)
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Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Eines davon ist die Rürup-Rente.

Wie bei allen Versicherungsmodellen gilt es, vor einem Abschluss genau die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten abzuwägen. So bringt auch die Rürup-Rente neben einigen Vorteilen mehrere Nachteile mit sich.

Unkündbarer Vertrag – Rürup-Rente ist dauerhaft

Die Entscheidung für die Rürup-Rente ist dauerhaft, eine Vertragskündigung ist nicht mehr möglich. Benötigen Sie Geld für eine dringende Anschaffung, erhalten Sie keinen Rückkaufswert. Verleihungen oder Verpfändungen über den Betrag sind nicht möglich, es existiert darüber hinaus kein Hinterbliebenenschutz.

Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, ist das Geld verloren. Absicherungen sind über Zusatzklauseln im Vertrag möglich. Den Nachteilen steht als Vorteil gegenüber, dass die monatlichen Beiträge flexibel anpassbar sind.

Rürup-Rente ist steuerpflichtig und absetzbar

Genau wie bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie auf die Rürup-Rente Steuern zahlen. Erhalten Sie 2040 oder später das erste Mal eine Rürup-Rente, unterliegt die gesamte Rente der Steuerpflicht. Bei einem früheren Rentenbeginn ist der Anteil niedriger. Wer 2020 das erste Mal eine Rürup-Rente erhielt, muss nur 80 Prozent seines Ruhegeldes versteuern.

Während der Ansparphase lassen sich die Beträge für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Dies ist bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung oder bei einer Anlage in ETFs nicht möglich.

Kein Kapitalwahlrecht – Auszahlungen erfolgen nach Plan

Ausgezahlt wird die Rürup-Rente als monatliche Zahlung, Einmal-Auszahlungen sind bei diesem Modell nicht möglich. Die Auszahlungen erfolgen lebenslänglich, frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres ist die erste Zahlung möglich.

Da kein Kapitalwahlrecht besteht und der Vertrag nicht gekündigt werden kann, ist das angesparte Geld im Rahmen des Pfändungsfreibeitrages pfändungs- und insolvenzsicher. Beträge, die über das persönliche Existenzminimum hinausgehen, dürfen gepfändet werden.

Beziehen Sie Sozialleistungen, wird das angesparte Kapital geschützt und nicht als Einkommen gerechnet. Ein Vorteil, da die Altersabsicherung auch beim Bezug von staatlichen Hilfen bestehen bleibt.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Fast nur für Selbstständige eine Option" (Stand: 03.03.2023)
  • rürup-rente.net: "Die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente" (Stand: 18.10.2023)
  • Eigene Recherche
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