Geld sichern Diese Fehler sollten Riester-Sparer bis Jahresende korrigieren
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte auch alle Vorteile daraus mitnehmen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei nicht vergessen dürfen.
Angekündigt war sie als Reform von historischer Dimension, 20 Jahre später ist klar: Die Riester-Rente ist deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Viele Sparer erhalten nur deshalb Erträge, weil der Staat die Verträge subventioniert. Umso wichtiger ist es, diese Förderungen voll auszunutzen.
Bis Ende des Jahres haben Sie noch Zeit, die Weichen dafür zu stellen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, um die Vorteile Ihres Riester-Vertrags komplett auszuschöpfen.
Zulagen rechtzeitig beantragen
Ohne Antrag keine Förderung: Wenn Sie staatliche Zulagen erhalten wollen, müssen Sie diese bei Ihrem Versicherungsanbieter einfordern. Das funktioniert bis zu zwei Jahre rückwirkend, anschließend verfällt Ihr Anspruch. Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich also noch Zulagen für das Jahr 2022 sichern.
Deutlich bequemer ist es jedoch, wenn Sie nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausfüllen, sondern den sogenannten Dauerzulageantrag nutzen. Damit erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht, in Ihrem Namen den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu stellen. Sie sollten dann jedoch jedes Jahr prüfen, ob sich etwas geändert hat – zum Beispiel die Höhe Ihres Einkommens.
- Staatlich gefördert: Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
- Tipps für Sparer: Riester-Rente kündigen – geht das ohne Verlust?
Sparrate anpassen
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihren Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der staatlichen Grund- und Kinderzulagen. Hat sich also Ihr Einkommen geändert, sollten Sie die Sparrate entsprechend anpassen.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben 2022 40.000 Euro brutto im Jahr verdient. Um sich den Maximalbetrag für Ihre spätere Riester-Rente zu sichern, mussten bis Ende 2023 1.600 Euro in den Vertrag fließen (4 Prozent von 40.000 Euro). 175 Euro davon kamen als Grundzulage für alle Riester-Sparer von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Sie selbst mussten also nur noch 1.425 Euro überweisen. Nun haben Sie aber Anfang 2023 den Job gewechselt und verdienen seitdem 45.000 Euro brutto im Jahr. Dann müssen Sie 2024 1.625 Euro einzahlen (4 Prozent von 45.000 Euro minus 175 Euro Grundzulage). Bleiben Sie beim alten Eigenbeitrag, verlieren Sie Teile der Förderung.
Gut zu wissen: Die Sparrate müssen Sie nur dann erhöhen, wenn nicht bereits 2.100 Euro im Jahr in Ihren Vertrag fließen. Denn für höhere Einzahlungen gibt es keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile.
Wenn Kinder im Spiel sind
Eine neue Sparrate ergibt sich für Sie auch, wenn Sie Eltern werden. Denn dann können Sie sie um den Betrag der Kinderzulage kürzen. Der beläuft sich aktuell auf 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, sind es hingegen nur 185 Euro.
Andersherum sollten Sie daran denken, Ihren Eigenbeitrag zu erhöhen, wenn die Kinderzulage entfällt. Das geschieht, wenn Sie kein Kindergeld mehr bekommen – spätestens wenn das Kind 25 Jahre alt wird.
Sind Sie in Elternzeit und verdienen währenddessen nichts, müssen Sie dennoch mindestens 60 Euro in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Andernfalls verlieren Sie die Förderung.
- Viele Optionen: Was Riester-Sparer mit ihrem Guthaben tun können
Was für Kurzarbeiter und Arbeitslose gilt
Haben Sie im vergangenen Jahr weniger Einkommen bezogen, weil Sie in Kurzarbeit, arbeitslos oder längere Zeit krank waren, können Sie Ihre Riester-Sparrate jetzt entsprechend verringern. Die 4 Prozent Eigenbeitrag berechnen sich dann auf Grundlage Ihres Einkommens zuzüglich der jeweiligen Lohnersatzleistung – also Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Zulagenberechnung prüfen
Ihr Versicherungsanbieter schickt Ihnen jedes Jahr eine Mitteilung über die Höhe Ihres Guthabens. Diese sollten Sie sich genau anschauen und auf Fehler überprüfen. Stellen Sie fest, dass Sie eine zu geringe oder gar keine Zulage erhalten haben, sollten Sie einen Antrag auf Festsetzung der Zulage bei Ihrem Anbieter einreichen. Dafür haben Sie ein Jahr Zeit, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben.
Riester-Beiträge geltend machen
Aufwendungen für einen Riester-Vertrag gehören in die Steuererklärung. Genauer gesagt in die Anlage AV (Altersvorsorge). Bis zu einer Höhe von 2.100 Euro können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Diese senken Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit auch Ihre Einkommensteuerlast. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist.
Allerdings können Sie nicht sowohl von Steuervorteilen als auch von den Zulagen profitieren. Fällt Ihr Steuerbonus höher aus als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz als Steuernachlass. Ist es umgekehrt, kommen Ihnen nur die Zulagen zugute, sofern Sie sie beantragt haben. Welcher Fall auf Sie zutrifft, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der sogenannten Günstigerprüfung.
- Eigene Recherche
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: "20 Jahre Riester-Rente – Private Altersvorsorge braucht einen Neustart"
- Stiftung Warentest
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa