Finanzen Bekommt man Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist?

Es existiert eine Insolvenzordnung, die überschuldete Verbraucher behandelt. In der Regel lassen sich innerhalb von drei Jahren die Schulden abtragen.
Insolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, haben eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit lässt sich möglicherweise kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielen. Doch wie erfährt man vom Ende der Laufzeit und was muss dann getan werden? Ein Überblick.
Der Zeitpunkt des Bescheids für die Restschuldbefreiung
Zuständig für den gesamten Vorgang ist das Insolvenzgericht. Es sendet Ihnen eine Information über die Restschuldbefreiung, die Sie am letzten Tag des Verfahrens erhalten. Die Rechtskraft tritt zwei Wochen später ein. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, sich darüber zu beschweren.
Die Zeit zwischen dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung, die sogenannte "Wohlverhaltensphase", ist damit endgültig vorbei. Ihre Schulden sind restlos getilgt.
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Das Ende der Privatinsolvenz
Anträge, die vor dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, laufen bis zu sechs Jahren. Allerdings kann schon früher die Restschuldbefreiung eintreten:
- Nach Tilgung der Verfahrenskosten ist die Privatinsolvenz nach fünf Jahren vorbei.
- Die Restschuldbefreiung tritt nach drei Jahren ein. Voraussetzung ist die Zahlung der Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Forderungssumme.
- Eine sofortige Beendigung erfolgt, wenn Sie die Verfahrenskosten abbezahlt haben. Darüber hinaus darf kein Gläubiger mehr Forderungen gegen Sie erheben.
Möglicherweise haben Sie zwischen dem 17.09.2019 und dem 30.09.2020 einen Insolvenzantrag gestellt. So kann es zu einer schrittweisen Verkürzung der Wartezeit kommen. Die Laufzeit beträgt mindestens vier Jahre und zehn Monate und höchstens fünf Jahre und sieben Monate.
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Das ist nach der Restschuldbefreiung zu beachten
Automatisch ist damit das gesamte Insolvenzverfahren beendet. Alte Forderungen von Gläubigern kommen nicht mehr zur Durchsetzung. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel Geldstrafen. So kann es auch zukünftig zu Pfändungen kommen.
Auch nach der offiziellen Schuldenfreiheit verwehrt man Ihnen möglicherweise einen Kredit. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert noch sechs Monate lang Informationen über Ihre Restschuldbefreiung.
- verbraucherzentrale.de: "Privatinsolvenz – in 3 Jahren schuldenfrei?"