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Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz: So verhalten Sie sich


Überschuldung
Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz: Das ist wichtig

Von t-online, iri

23.07.2025Lesedauer: 2 Min.
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Privatinsolvenz: Für Ihr Einkommen gelten während der Wohlverhaltensphase die gleichen Regelungen wie bei einer Pfändung. (Quelle: Sascha Steinach via www.imago-images.de/imago)
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Bei einer Privatinsolvenz muss einiges beachtet werden. Was genau die Wohlverhaltensphase ist und was in der Zeit passiert, lesen Sie hier.

Wer überschuldet ist, kann beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Zusätzlich wird eine Restschuldbefreiung beantragt. Eine Insolvenzberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Erfolgt keine Einigung mit den Gläubigern, werden die Schulden im Insolvenzverfahren festgestellt. Damit die Restschuldbefreiung erfolgen kann, muss der Schuldner in der Wohlverhaltensphase einige Regeln beachten.

Beginn und Dauer der Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Haben Sie noch verwertbare Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Luxusgüter, fließen diese Eigentümer in die Insolvenzmasse ein. Sie werden verwertet, die Erlöse werden an die Gläubiger ausgezahlt.

Wurde das Insolvenzverfahren nach dem 30. September 2020 beantragt, dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre. Bei Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, hängt die Dauer der Wohlverhaltensphase vom Datum der Antragstellung ab.

Pflichten während der Wohlverhaltensphase

Damit eine Restschuldbefreiung erfolgen kann, müssen Sie während der Wohlverhaltensphase Ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Darüber hinaus haben Sie folgende Pflichten:

  • dem Insolvenzverwalter unverzüglich jeden Arbeitsplatzwechsel und Umzug mitteilen
  • bei einer Erbschaft oder Schenkung die Hälfte davon an den Insolvenzverwalter abtreten
  • eine zumutbare Arbeit ausüben
  • sind Sie arbeitslos, müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen
  • keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen
  • Vermögen nicht verschwenden

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist während der Wohlverhaltensphase möglich. Einen Teil Ihres erzielten Einkommens zahlen Sie an den Insolvenzverwalter. Kommen Sie Ihren Pflichten während der Wohlverhaltensphase ganz oder teilweise nicht nach, ist es möglich, dass das Insolvenzgericht Ihnen die Restschuldbefreiung versagt.

Einkommen während der Wohlverhaltensphase

Für Ihr Einkommen gelten während der Wohlverhaltensphase die gleichen Regelungen wie bei einer Pfändung. Zur Sicherung des Lebensunterhalts darf monatlich ein Betrag von 1.409,99 Euro nicht gepfändet werden, wenn Sie nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind.

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Bei Unterhaltspflichten erhöht sich der Ihnen zustehende monatliche Betrag, abhängig davon, für wie viele Personen Sie unterhaltspflichtig sind. Nicht das gesamte Nettoeinkommen, das 1.409,99 Euro im Monat übersteigt, kann gepfändet werden. Pfändungstabellen regeln, welchen Betrag Sie behalten dürfen.

Schuldenfrei nach der Restschuldbefreiung

Während der Wohlverhaltensphase ist es zumeist nicht möglich, die kompletten Schulden restlos zu tilgen. Aus diesem Grund greift die Restschuldbefreiung, die sich an die Wohlverhaltensphase anschließt. Wie der Begriff es bereits andeutet, befreit die Restschuldbefreiung von allen noch bestehenden Schulden. Eine Ausnahme bilden Schulden aus vorsätzlichen Straftaten, beispielsweise Sachbeschädigung.

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