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SV-Brutto: So bestimmen Sie Ihren Beitrag zur Sozialversicherung


Sozialversicherungen
SV-Brutto: Was davon bei Ihnen ankommt – und was nicht

Von t-online, frani

14.07.2025 - 16:52 UhrLesedauer: 3 Min.
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Quelle: damircudic
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Wer in der Gehaltsabrechnung den Begriff SV-Brutto findet, sollte die Bedeutung kennen. Der Wert ist für die Sozialversicherung wichtig.

Die Begriffe „Netto” und „Brutto” sind leicht zu unterscheiden, aber was hat es mit dem SV-Brutto auf sich? Nicht alles, was ein Arbeitnehmer am Ende des Monats brutto verdient hat, gehört automatisch zum SV-Bruttobetrag. Die Abkürzung SV steht für Sozialversicherung. Worum es dabei geht und warum dieser Begriff wichtig ist, wird in folgendem Ratgeber erklärt.

Was genau ist das SV-Brutto?

Das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen – kurz SV-Brutto – ist die Grundlage für die Berechnung aller Sozialabgaben. Es bestimmt, wie viel ein Arbeitnehmer monatlich für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Die Beiträge werden dabei in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Darum ist Brutto nicht gleich Brutto

Nicht alle Bestandteile des Einkommens sind sozialversicherungspflichtig. Deshalb kann das SV-Brutto vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (Steuerbrutto) abweichen. Während das SV-Brutto die Grundlage für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bildet, ist das Steuerbrutto entscheidend für die Berechnung der Lohnsteuer.

Ein Beispiel: Steuerfreie Zuschläge für beispielsweise Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie erhöhen daher zwar das Steuerbrutto, aber nicht das SV-Brutto. Sachbezüge wie ein Dienstwagen, den der Arbeitnehmer privat nutzt, erhöhen unter Umständen aber das SV-Brutto.

Entgeltumwandlungen für die betriebliche Altersvorsorge oder Jobtickets können das SV-Brutto wiederum verringern – und das, obwohl sie Teil des Gehalts sind.

Darauf hat das SV-Brutto Einfluss

Das SV-Brutto kann vom vertraglich vereinbarten Bruttogehalt abweichen – je nachdem, welche Entgeltbestandteile sozialversicherungspflichtig sind. Je höher das SV-Brutto ausfällt, desto mehr zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Sozialversicherungen ein. Auch die Rentenversicherung richtet sich nach diesem Wert: Ein höheres SV-Brutto im Erwerbsleben kann sich später positiv auf die Rentenhöhe auswirken.

Leistungen wie Krankengeld oder Elterngeld richten sich häufig nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Betrag korrekt ermittelt wird – denn davon hängen nicht nur Beiträge, sondern auch spätere Ansprüche ab. Für die richtige Berechnung ist in der Regel der Arbeitgeber bzw. die Lohnbuchhaltung zuständig.

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So kann man das SV-Brutto berechnen

Um das SV-Brutto selbst zu ermitteln, müssen alle notwendigen Leistungen mit einbezogen werden.

So funktioniert die Berechnung:

  1. Nehmen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag, z. B. 2.000 oder 3.000 Euro.
  2. Hinzu zählen Sie alle beitragspflichtigen Entgeltbestandteile, wie etwa: Regelmäßige Sonderzahlungen (z. B. anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern beitragspflichtig), Leistungsprämien oder Bonuszahlungen, Geldwerte Vorteile, z. B. bei privater Nutzung eines Firmenwagens, Sachbezüge, etwa bei Gutscheinen oder Essenszuschüssen, soweit sie beitragspflichtig sind.
  3. Abziehen müssen Sie alle nicht sozialversicherungspflichtigen Bestandteile, darunter: Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, Fahrkostenzuschüsse, sofern steuerfrei gezahlt, Entgeltumwandlungen, etwa für betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen.
  4. Ergebnis: Aus der Summe der beitragspflichtigen Entgeltbestandteile abzüglich der nicht beitragspflichtigen Anteile ergibt sich Ihr individuelles SV-Brutto.

Das SV-Brutto ist die zentrale Grundlage für Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – und beeinflusst damit auch spätere Leistungen wie Krankengeld oder Rente. Allerdings gilt: Ab einem bestimmten Einkommen greift die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Auf alles, was darüber hinaus verdient wird, fallen keine zusätzlichen Beiträge mehr an. Diese Grenze wird jährlich angepasst.

Da nicht alle Entgeltbestandteile beitragspflichtig sind, kann die Berechnung im Einzelfall komplex sein – etwa bei Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen oder steuerfreien Zuschlägen. Wer unsicher ist, ob das SV-Brutto auf der Gehaltsabrechnung korrekt erfasst wurde, sollte sich an die Lohnbuchhaltung wenden.

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