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GEZ von der Steuer absetzen: Das sollten Sie wissen


Kosten fürs Finanzamt sparen
So können Sie die GEZ von der Steuer absetzen

t-online, Uwe Pleines

Aktualisiert am 03.01.2024Lesedauer: 2 Min.
1444934349Vergrößern des BildesAls Unternehmer haben Sie gute Möglichkeiten, GEZ von der Steuer abzusetzen. Für private Haushalte ist das schwieriger. (Quelle: Moon Safari/getty-images-bilder)
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Die GEZ wurde eingeführt, um die Kosten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu refinanzieren. Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?

Anfangs zahlte jeder Nutzer eines Fernsehers oder Radios zwei D-Mark an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Mittlerweile werden pro Haushalt monatlich knapp 20 Euro fällig.

GEZ-Beitrag von der Steuer absetzen - in diesem Fall ist es möglich

Wenn Sie in einem gewöhnlichen Haushalt leben, lässt sich der Rundfunkbeitrag nicht von der Steuer absetzen. Es gibt eine Ausnahme: Für die Zweitwohnung erkennt das Finanzamt den Rundfunkbeitrag bei Ihrer Steuererklärung aber an.

Es handelt sich dann um die sogenannte doppelte Haushaltsführung. Die Aufwendungen für die Zweitwohnung machen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Die Rundfunkgebühren können Sie dabei als Arbeitsmittel ansetzen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie zum Beispiel in einer weiter entfernten Stadt beruflich tätig sind. Aus diesem Grund unterhalten Sie dort einen Zweitwohnsitz mit einem eigenen Haushalt.

Nebenwohnsitz von GEZ-Gebühren befreien

Wenn Sie einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz haben, ist es allerdings noch einfacher, sich gleich für den Nebenwohnsitz von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Sie können dazu ein Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de nutzen.

Diesen Beitrag verlangt die GEZ

Seit 2013 nennt sich die Zahlung nicht mehr GEZ-Gebühr, sondern Rundfunkbeitrag. Früher zahlten Sie die GEZ nur, wenn Sie wirklich einen Fernseher oder ein Radio zum Betrieb bereithielten. Dabei spielte es keine Rolle, wie viele Personen in Ihrem Haushalt lebten und ob Sie wirklich die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzten.

Seit August 2021 zahlt jeder Haushalt grundsätzlich einen monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro. In einem Vierteljahr entrichten Sie somit 55,08 Euro, jährlich 220,32 Euro. Damit finanzieren Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

Auf Antrag können sich Personen mit geringem Einkommen befreien lassen. Dazu zählen unter anderem Wehrpflichtige, Studenten und Heimbewohner.

Unternehmen können GEZ-Gebühren absetzen

Unternehmen, die auch als solche bei der GEZ gemeldet sind, zahlen ebenfalls Rundfunkgebühren. Oft können Sie die Rundfunkgebühren aber problemlos absetzen. Die Gebührensätze richten sich nach der Unternehmensgröße, sodass die Beträge in manchen Fällen auf hohe Gesamtsummen ansteigen. Sie setzen diese Kosten ganz klassisch als Betriebsausgaben an.

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