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Maskenpflicht: Diese außergewöhnlichen Masken sind erlaubt


Medizinisch oder nicht?
Diese außergewöhnlichen Masken sind weiterhin erlaubt


Aktualisiert am 17.02.2021Lesedauer: 3 Min.
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Mund-Nase-Schutz im Video: Das sind die Vor- und Nachteile der Masken, die getragen werden müssen. (Quelle: t-online)

In ganz Deutschland gilt vielerorts die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Was aber ist, wenn Sie keine herkömmliche FFP2- oder OP-Maske haben? Und welche anderen Masken sind doch noch erlaubt?

Wir tragen sie im Supermarkt, in der Bahn und auf öffentlichen Plätzen: Masken. Doch mittlerweile sind nur noch medizinische Modelle erlaubt. Neben der klassischen FFP2-Maske gibt es aber auch besondere Modelle, die Sie tragen können – zumindest theoretisch.

In der Praxis ist das nicht ganz so einfach. Denn selbst wenn Ihre Maske offiziell als medizinische Maske gilt und erlaubt ist, sollten Sie immer die lokalen Regelungen kennen und bedenken, dass nicht jeder Mitarbeiter im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Ihre Maske auch als medizinische Maske anerkennen muss. t-online gibt Ihnen einen Überblick über außergewöhnliche Masken, die Sie – auf dem Papier – noch tragen dürfen.

Welche Masken sind grundsätzlich erlaubt?

Derzeit sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95-Masken erlaubt. FFP2, KN95 und N95 sind dabei sogenannte Schutzklassenbezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken. Die Bezeichnungen gelten für die jeweilige Norm in unterschiedlichen Ländern. FFP2 erfüllt eine deutsche Norm, N95-Masken eine amerikanische und KN95-Masken eine chinesische Norm. Alle drei haben eine vergleichbare Filterwirksamkeit.

OP- und FFP-Masken bestehen immer aus mehrlagigen Kunststoffen, die bestimmte Eigenschaften erfüllen müssen. In der Regel wird ein spezielles Filtervlies von Stoff- und weiteren Filterschichten umgeben. Zu den weiteren Masken, die grundsätzlich erlaubt sind, zählen folgende außergewöhnliche Modelle:

Livinguard Pro Maske

Die recht hochpreisigen "Livinguard"-Masken sind schon seit einigen Monaten beliebt bei vielen, die sicher einkaufen, Bahn fahren oder unterwegs sein wollen. Bei richtiger Verwendung kann die Maske vom Typ "Livinguard Pro Mask" mehr als 95 Prozent der Tröpfchen und Aerosole filtern und mehr als 99 Prozent der Coronaviren inaktivieren.

Deshalb ist diese eine Maske der Firma auch als medizinische Maske zugelassen und kann, sofern in Ihrer Region keine gesonderten Regelungen gelten, auch weiterhin getragen werden. Professor Gerhard Hücker, wissenschaftlicher Experte im Bereich technische Hygiene der Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz von Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) sagt dazu: "Die Livinguard Pro Mask verfügt über alle Qualitäten einer FFP2-Maske und schützt darüber hinaus nachweislich vor einer Verbreitung des Coronavirus durch Kreuzkontamination. Dies trifft sowohl auf bekannte Varianten, als auch Virusmutationen zu."

Rummenigge-Maske?

Fußball-Funktionär Karl-Heinz Rummenigge sorgte kürzlich mit einer Maske für Aufsehen, die einer Taucherbrille ähnelte. Dabei handelte es sich um eine "Edera"-Maske.

Diese wurden ursprünglich für Flugzeug-Crewmitglieder hergestellt und erfüllen bisher nur die Sicherheitsstandards eines Mund-Nasen-Schutzes. Somit können Sie diese Masken bislang in vielen Fällen nicht in Geschäften oder im ÖPNV nutzen. Allerdings kündigte der Hersteller an, dass die Zertifizierung als FFP2-Maske das nächste Ziel sei. Dann können Sie möglicherweise schon bald auch diese Masken zum Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit tragen.

Bunte OP-Masken oder FFP2-Masken

Wer seine bunt bedruckten Alltagsmasken aus Stoff vermisst, kann auch auf bunte oder gemusterte OP- oder FFP2-Masken zurückgreifen. Allerdings müssen Sie darauf achten, ob die Masken auch den Normen entsprechen und zertifiziert sind.

Welche Masken sind nicht mehr erlaubt?

Die bunten Stoffmasken, sogenannte Alltagsmasken, die viele Menschen die letzten Monate getragen haben, sind jetzt vielerorts nicht mehr erlaubt. Das gilt etwa für die meisten Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr. Auch Visiere dürfen dort nicht mehr genutzt werden, da diese nicht eng am Gesicht anliegen und die Norm für medizinische Masken nicht erfüllen. Diese waren allerdings auch schon vor dem Beschluss nur noch selten oder zusätzlich zu einer anderen Maske zugelassen.

Grundsätzlich gilt: Alle nicht-medizinischen Masken können Sie weiterhin dort tragen, wo Sie von sich aus Ihre Mitmenschen schützen möchten. So sind Alltagsmasken etwa auf Straßen oder im Privaten weiter zulässig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bundesgesundheitsministerium
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Bundesregierung "Zusammen gegen Corona"
  • Homepage Livinguard; Edera
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