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Solaranlagen 2023: Diese Regelungen sollten Hausbesitzer kennen


Gesetzliche Regelungen zu Solaranlagen
Solarpflicht: Diese Regelungen müssen Hausbesitzer kennen

Von dpa, jb

Aktualisiert am 10.04.2023Lesedauer: 4 Min.
Photovoltaik: Das Dach sollte eine gewisse Neigung aufweisen, damit sich Solarpanels lohnen.Vergrößern des BildesFotovoltaik: Das Dach sollte eine gewisse Neigung aufweisen, damit sich Solarpanels lohnen. (Quelle: Eloi_Omella/getty-images-bilder)
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Das Interesse an Fotovoltaik-Anlagen steigt. Doch bei der Anschaffung gibt es einiges zu beachten – und bei alten Modellen ist Vorsicht geboten.

Den eigenen Strom mit einer Fotovoltaik-Anlage (PV) zu produzieren, ist in vielen deutschen Privathaushalten beliebt. In einigen Regionen ist die Art der Energiegewinnung für neu gebaute Immobilien sogar Pflicht, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, in anderen wird die Installation seit dem 1. Januar 2023 vorgeschrieben. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Doch es gibt noch mehr Änderungen, die sowohl Interessierte als auch Besitzer von PV-Anlagen jetzt kennen sollten:

Gesetzliche Neuerungen

Am 1. Januar 2023 trat die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin wird unter anderem geregelt, dass Besitzer von PV-Anlagen steuerlich entlastet werden und sie leichter an den Netzanschluss ihrer Anlage beim zuständigen Netzbetreiber kommen.

Durch die Änderungen soll die Anschaffung und somit auch der Einsatz von Solaranlagen für Privathaushalte attraktiver werden. Vor allem für Privathaushalte, deren Anlage eine Leistung zwischen 3 und 20 Kilowatt peak (kWp) aufweist, sind die Neuerungen somit relevant und interessant.

Steuerbefreiung

Bisher mussten Betreiber von PV-Anlagen etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Das ändert sich. Nun werden die Einnahmen durch Fotovoltaik-Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt.

Diese Änderung gilt für installierte Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt peak (kWp). Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei.

Da somit die Gewinnermittlung für bestimmte Anlagen nicht mehr vorgeschrieben ist, entfällt für Besitzer von Fotovoltaik-Anlagen nun auch die Pflicht, einen besonderen und gesonderten Erzeugerstromzähler für ihre Anlage installieren zu müssen.

Info

Privathaushalte, die für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens zehn kWp einen Antrag auf steuerliche Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt haben, mussten und müssen weiterhin ihre Gewinne nicht versteuern.

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuerzahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos gebraucht oder von Mietern genutzt wird.

70-Prozent-Regel entfällt

Privathaushalte, deren PV-Anlage ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb geht, dürfen dann nicht mehr lediglich bis zu maximal 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Bei Bedarf können sie den gesamten Strom der öffentlichen Energieversorgung zur Verfügung stellen.

Dabei sollten PV-Anlagen-Besitzer jedoch gut nachrechnen, ob sich das Vorgehen rentiert. Denn teilweise kann die Einspeisevergütung deutlich unter dem Strompreis liegen, sodass eine Eigennutzung der erzeugten Energie lohnenswerter sein kann.

Förderung auch für Solaranlage im Garten

Haben Verbraucher nicht die Möglichkeit, die PV-Anlage auf dem Dach zu installieren, können sie die Paneele auch in ihren Garten stellen und eine staatliche Förderung hierfür beantragen. Die Vergütung erhalten sie jedoch nur für Modelle, deren Leistung unter 20 kWp liegt. Um an das Geld zu kommen, müssen allerdings einige Auflagen erfüllt werden.

So müssen Interessierte unter anderem beweisen, dass die Panels nicht auf ihrem Dach installiert werden können oder dürfen. Wichtig ist auch, dass beim Aufstellen der Anlage die Bauvorschriften eingehalten werden – teilweise ist eine Baugenehmigung nötig, beispielsweise bei der Installation der Panels auf dem Carport.

Solaranlage wird für Hausbesitzer verpflichtend

Wichtig für Immobilienbesitzer zu wissen ist auch, dass es ab 2023 in vielen Bundesländern eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gibt.

  • In Baden-Württemberg müssen Dächer, die saniert werden, mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
  • In Berlin muss seit dem 1. Januar 2023 auf dem Dach oder der Fassade von Neubauten eine PV-Anlage installiert werden.
  • In Hamburg greift seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls die Solardachpflicht für Neubauten – bei Dachsanierungen gilt sie erst ab 2025.

In einigen Bundesländern besteht zudem eine Pflicht, PV-Anlagen auf gewerblichen Bauten und gewerblich genutzten Flächen zu installieren. Dazu zählen beispielsweise überdachte Parkplätze.

Übersicht: Solarpflicht nach Bundesländern

Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht:

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Wichtig bei bereits vorhandenen Solaranlagen

In der Regel halten Solaranlagen zwischen 20 und 40 Jahre. Ausschlaggebend dafür ist vor allem das Material der Panels sowie die Qualität der jeweiligen PV-Komponenten. Sogenannte kristalline Solarmodule können bis zu 30 Jahre betrieben werden. Diese Variante wird daher am häufigsten bei Fotovoltaik verwendet. Amorphe Solarmodule halten maximal 25 Jahre.

Viele Besitzer von PV-Anlagen haben bereits erwogen, sich ein neues Modell anzuschaffen. Zum einen aufgrund der inzwischen erhöhten Anfälligkeit ihrer Anlagen, zum anderen, da sie nach 21 Jahren Stromeinspeisung ins öffentliche Netz keine Förderung mehr erhalten hätten. Das ändert sich mit dem EEG 2023. Wird Solarstrom ins öffentliche Stromnetz von älteren PV-Anlagen eingespeist, so erhalten ihre Besitzer auch hierfür weiterhin eine entsprechende Entgeltung.

Nichtsdestotrotz sollte der Zustand der Solaranlage regelmäßig durch einen Fachbetrieb kontrolliert werden. In dem Zuge sollte dann auch ausgerechnet werden, ob die Leistung der Anlage noch akzeptabel ist oder sich ein Austausch lohnen würde.

Bei vielen Modellen, die die Herstellergarantie deutlich überschritten haben und wesentlich über die ausgewiesene Betriebsdauer im Einsatz sind, kann sich die Neuanschaffung aufgrund der staatlichen Förderungen durchaus lohnen. Zudem erhalten Sie durch das neue Gerät eine bessere EEG-Einspeisevergütung. Denn deren Höhe wird zu dem Zeitpunkt festgelegt, an dem die PV-Anlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband "EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen"
  • Verbraucherzentrale Bundesverband "Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?"
  • haufe.de "Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023"
  • agrarheute.de "Photovoltaikanlage 2023 - Maximale Förderung statt Steuer-Chaos"
  • mvv.de "EEG-Reform 2023: Was sich wann für PV-Anlagen ändert"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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