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Heizungsprüfung als neue Pflicht für Gasheizungen


Gebäudeenergiegesetz
Neue Pflicht für Besitzer von Gasheizungen

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 28.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Gasheizung: Die Heizungsanlage funktioniert nur, wenn auch ausreichend Gas fließt.Vergrößern des Bildes
Gasheizung: Die Heizungsanlage funktioniert nur, wenn auch ausreichend Gas fließt. (Quelle: KangeStudio/getty-images-bilder)

Besitzer von Gasheizungen sind aktuell besonders gefordert. Nicht nur, dass sie sich um einen baldigen Ersatz kümmern müssen. Nun kommt noch eine weitere Pflicht auf sie zu.

Gasheizungen dürfen nur noch bis 2045 betrieben werden. Ab dann sind fossile Brennstoffe verboten. Und auch der Einbau neuer Gasheizungen ist seit Anfang des Jahres nur noch unter erschwerten Auflagen und bei Ausnahmefällen möglich.

Nun kommt noch eine Pflicht auf Besitzer von Gasheizungen zu: die Heizungsprüfung. Denn das erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, schreibt für ältere Heizungsanlagen eine Prüfung vor. Allerdings nur bei Gebäuden, die sechs oder mehr Wohneinheiten haben. Und auch nur bei wassergeführten Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden.

Diese Heizungsprüfung muss dann maximal 15 Jahre später erfolgen, also bis zum 30. September 2025. Wurde die Heizung am 1. Oktober 2009 oder danach installiert, können Sie die Heizung also entsprechend später checken lassen.

Doch die Heizungsprüfungspflicht ist nicht das Einzige, auf das Besitzer von Gasheizungen achten müssen. Eine weitere Auflage ist die Pflicht für einen hydraulischen Abgleich bei größeren Wohngebäuden mit Gaszentralheizungen. Ausnahme: Der Heizungstausch steht kurz bevor.

Diese Pflicht gilt für Eigenheimbesitzer

Auch Eigenheimbesitzer oder Eigentümer von kleineren Immobilien müssen einen Heizungscheck sowie gegebenenfalls -optimierung durchführen lassen. Und zwar bis zum 15. September 2024. Das sieht die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen vor.

Bei dem Heizungscheck werden unter anderem die Wärmeerzeugung und -übergabe, die Verteilung von Wärme und Warmwasser in den jeweiligen Zimmern sowie die Warmwasseraufbereitung überprüft. Alle diese Bereiche sollten möglichst effizient sein. Andernfalls besteht Nachholbedarf.

Betroffene sollten jedoch nicht erst auf den letzten Drücker handeln. Denn Termine bei den Bezirksschornsteinfegern oder Fachbetrieben sind meist rar.

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